Mobilitätslösungen mit Seilbahnen boomen. Weltweit wird immer stärker an Mobilitätslösungen mit Seilbahnen gearbeitet – auch in NRW.
Mit dem neuen Landesgesetz soll das Genehmigungsverfahren für Seilbahnen in Nordrhein-Westfalen beschleunigt werden. Welches Potenzial Seilbahnen für die Mobilität in Nordrhein-Westfalen haben, zeigt die Forschung am „upBus” der RWTH Aachen für einen transmodularen Nahverkehr. Der „upBus” ist ein hybrides Mobilitätskonzept, bei dem ein Fahrzeug zwischen einer Luftseilbahn und einem autonomen Busbetrieb wechselt. Im Unterschied zu einer herkömmlichen Verbindung zwischen einem Seilbahnsystem und einem Omnibus, bei denen Fahrgäste aussteigen müssen, können Passagiere im „upBus” beim Hybridfahrzeug in der Kabine bleiben.
Das Gesetz über die Seilbahnen in Nordrhein-Westfalen regelt die Planung, den Bau und Betrieb von Seilbahnen. Darunter fallen landesweit auch das Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren sowie die Aufsicht von Seilbahnen. Mit der jetzt in die Wege geleiteten Novellierung wird das Seilbahn-Gesetz an geltendes EU-Recht angepasst. Die Durchführung des Plangenehmigungsverfahrens wird jetzt als vereinfachtes Verfahren in das neue Gesetz als Regelfall aufgenommen. Zudem wird die Ausweitung des Anwendungsbereichs des Plangenehmigungsverfahrens auf Vorhaben mit Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung durch spezielle Regelungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung ermöglicht. Das dient dem Ziel der Entbürokratisierung und der vereinfachten Durchführung von Vorhaben.