NRW: Land beschleu­nigt Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren für Seilbahnen

Zoobrücke - Kölner-Seilbahn - Köln-Deutz/Neustadt-Nord Foto: Zoobrücke (Köln-Deutz/Neustadt-Nord), Urheber: D-Kuru/Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0 AT)

Mobi­li­täts­lö­sun­gen mit Seil­bah­nen boo­men. Welt­weit wird immer stär­ker an Mobi­li­täts­lö­sun­gen mit Seil­bah­nen gear­bei­tet – auch in NRW.

Mit dem neu­en Lan­des­ge­setz soll das Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren für Seil­bah­nen in Nord­rhein-West­fa­len beschleu­nigt wer­den. Wel­ches Poten­zi­al Seil­bah­nen für die Mobi­li­tät in Nord­rhein-West­fa­len haben, zeigt die For­schung am „upBus” der RWTH Aachen für einen trans­mo­du­la­ren Nah­ver­kehr. Der „upBus” ist ein hybri­des Mobi­li­täts­kon­zept, bei dem ein Fahr­zeug zwi­schen einer Luft­seil­bahn und einem auto­no­men Bus­be­trieb wech­selt. Im Unter­schied zu einer her­kömm­li­chen Ver­bin­dung zwi­schen einem Seil­bahn­sys­tem und einem Omni­bus, bei denen Fahr­gäs­te aus­stei­gen müs­sen, kön­nen Pas­sa­gie­re im „upBus” beim Hybrid­fahr­zeug in der Kabi­ne bleiben.

Das Gesetz über die Seil­bah­nen in Nord­rhein-West­fa­len regelt die Pla­nung, den Bau und Betrieb von Seil­bah­nen. Dar­un­ter fal­len lan­des­weit auch das Plan­fest­stel­lungs- und Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren sowie die Auf­sicht von Seil­bah­nen. Mit der jetzt in die Wege gelei­te­ten Novel­lie­rung wird das Seil­bahn-Gesetz an gel­ten­des EU-Recht ange­passt. Die Durch­füh­rung des Plan­ge­neh­mi­gungs­ver­fah­rens wird jetzt als ver­ein­fach­tes Ver­fah­ren in das neue Gesetz als Regel­fall auf­ge­nom­men. Zudem wird die Aus­wei­tung des Anwen­dungs­be­reichs des Plan­ge­neh­mi­gungs­ver­fah­rens auf Vor­ha­ben mit Pflicht zur Umwelt­ver­träg­lich­keits­prü­fung durch spe­zi­el­le Rege­lun­gen zur Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung ermög­licht. Das dient dem Ziel der Ent­bü­ro­kra­ti­sie­rung und der ver­ein­fach­ten Durch­füh­rung von Vorhaben.

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