Es ist Ziel der Landesregierung, den Berufsschulunterricht weiterhin möglichst ortsnah anbieten zu können.
In einem entsprechenden Erlass hat das Ministerium für Schule und Bildung daher die Maßnahmen zur Flexibilisierung der Fachklassenbildung für die Schuljahre 2021/2022 und 2022/2023 ausgeweitet. Damit soll sichergestellt werden, dass Fachklassen des dualen Systems an den Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen auch bei einer niedrigen Zahl von Ausbildungsverhältnissen beibehalten werden können.
Um zu vermeiden, dass aufgrund der coronabedingt geringeren Zahl von Ausbildungsverhältnissen Fachklassenschließungen erfolgen und damit die Ausbildungsbereitschaft von Betrieben und jungen Menschen wegen langer Fahrwege zur Berufsschule sinkt, erweitert das Ministerium für Schule und Bildung die bereits vorhandenen Maßnahmen zur flexiblen Fachklassenbildung: Minderfrequente Fachklassen können vorrangig für bis zu fünf Jahre aufrechterhalten werden, wenn perspektivisch eine Erhöhung der Auszubildendenzahlen in der Region und in dem Beruf wieder zu erwarten ist.