NRW: Land schafft bun­des­weit moderns­tes Integrationsrecht

Flüchtlinge - Aufnahmestelle - Migranten - Asylbewerber - Bank - Bäume - Haus Foto: Flüchtlinge an einer Aufnahmestelle, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Das Lan­des­ka­bi­nett hat die Novel­lie­rung von zwei zen­tra­len Geset­zen der Inte­gra­ti­ons- und Migra­ti­ons­po­li­tik beschlossen.

Mit dem Gesetz­ent­wurf zur Reform des Teil­ha­be- und Inte­gra­ti­ons­ge­set­zes sowie der Reform des Flücht­lings­auf­nah­me­ge­set­zes setzt die Lan­des­re­gie­rung bun­des­weit ein­zig­ar­ti­ge Stan­dards für Ver­läss­lich­keit und Ver­bind­lich­keit in der Inte­gra­ti­ons­po­li­tik. Durch eine ver­bind­li­che­re Inte­gra­ti­ons­po­li­tik wer­den die Poten­zia­le der auf Dau­er in Nord­rhein-West­fa­len blei­ben­den Men­schen künf­tig ziel­ge­nau­er geför­dert, wäh­rend durch ein ver­bes­ser­tes Rück­füh­rungs­ma­nage­ment Men­schen ohne Blei­be­per­spek­ti­ve kon­se­quent zurück­ge­führt werden.

Ergänzt wird dies durch neue Rege­lun­gen für Inte­gra­ti­on durch Bil­dung, zum Erwerb der deut­schen Spra­che, für Aus­bil­dung und Arbeit sowie für eine ver­ein­fach­te Gewäh­rung der Inte­gra­ti­ons­pau­scha­len des Lan­des und einer Ver­län­ge­rung des Ver­wen­dungs­zeit­raums der für 2019 aus­ge­zahl­ten Zuwei­sun­gen für Inte­gra­ti­ons­maß­nah­men in Höhe von 432,8 Mil­lio­nen Euro bis Ende Novem­ber 2022, um eine sach­ge­rech­te Mit­tel­ver­aus­ga­bung im Inte­gra­ti­ons­be­reich auch in der Pan­de­mie­si­tua­ti­on zu erreichen.

Rück­wir­kend zum 1. Janu­ar 2021 wird eine dif­fe­ren­zier­te monat­li­che Flü­AG-Pau­scha­le ein­ge­führt. Statt der bis­lang für alle Kom­mu­nen ein­heit­li­chen Pau­scha­le von 866 Euro monat­lich pro Per­son erhal­ten kreis­an­ge­hö­ri­ge Gemein­den 875 Euro pro Monat pro Per­son und kreis­freie Städ­te 1.125 Euro pro Monat pro Per­son. Auf ein Jahr gerech­net ergibt sich für kreis­an­ge­hö­ri­ge Gemein­den eine Pau­scha­le von 10.500 Euro und für kreis­freie Städ­te in Höhe von 13.500 Euro. Damit wird die Emp­feh­lung von Herrn Pro­fes­sor Dr. Lenk, Uni­ver­si­tät Leip­zig, umge­setzt, der die im Jah­re 2017 durch­ge­führ­te Erhe­bung der flücht­lings­be­ding­ten Auf­wen­dun­gen gut­ach­ter­lich beglei­tet hatte.

Dane­ben erhal­ten die Kom­mu­nen für jede Per­son, die nach dem 31. Dezem­ber 2020 voll­zieh­bar aus­rei­se­pflich­tig gewor­den ist oder wird, eine ein­ma­li­ge Pau­scha­le in Höhe von 12.000 Euro. Zum Ver­gleich: Nach der­zei­ti­ger Rechts­la­ge erhal­ten die Kom­mu­nen für voll­zieh­bar aus­rei­se­pflich­ti­ge Per­so­nen maxi­mal noch drei Monats­pau­scha­len zu 866 Euro, das sind 2.598 Euro.

Fer­ner betei­ligt sich das Land mit Ein­mal­zah­lun­gen an den Aus­ga­ben der Kom­mu­nen für die Per­so­nen, denen bis zum Stich­tag 31. Dezem­ber 2020 eine Dul­dung erteilt wor­den ist. Hier­für sind in den Jah­ren 2021 und 2022 jeweils 175 Mil­lio­nen Euro und in den Jah­ren 2023 und 2024 jeweils 100 Mil­lio­nen Euro vorgesehen.

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