Das Landeskabinett hat die Novellierung von zwei zentralen Gesetzen der Integrations- und Migrationspolitik beschlossen.
Mit dem Gesetzentwurf zur Reform des Teilhabe- und Integrationsgesetzes sowie der Reform des Flüchtlingsaufnahmegesetzes setzt die Landesregierung bundesweit einzigartige Standards für Verlässlichkeit und Verbindlichkeit in der Integrationspolitik. Durch eine verbindlichere Integrationspolitik werden die Potenziale der auf Dauer in Nordrhein-Westfalen bleibenden Menschen künftig zielgenauer gefördert, während durch ein verbessertes Rückführungsmanagement Menschen ohne Bleibeperspektive konsequent zurückgeführt werden.
Ergänzt wird dies durch neue Regelungen für Integration durch Bildung, zum Erwerb der deutschen Sprache, für Ausbildung und Arbeit sowie für eine vereinfachte Gewährung der Integrationspauschalen des Landes und einer Verlängerung des Verwendungszeitraums der für 2019 ausgezahlten Zuweisungen für Integrationsmaßnahmen in Höhe von 432,8 Millionen Euro bis Ende November 2022, um eine sachgerechte Mittelverausgabung im Integrationsbereich auch in der Pandemiesituation zu erreichen.
Rückwirkend zum 1. Januar 2021 wird eine differenzierte monatliche FlüAG-Pauschale eingeführt. Statt der bislang für alle Kommunen einheitlichen Pauschale von 866 Euro monatlich pro Person erhalten kreisangehörige Gemeinden 875 Euro pro Monat pro Person und kreisfreie Städte 1.125 Euro pro Monat pro Person. Auf ein Jahr gerechnet ergibt sich für kreisangehörige Gemeinden eine Pauschale von 10.500 Euro und für kreisfreie Städte in Höhe von 13.500 Euro. Damit wird die Empfehlung von Herrn Professor Dr. Lenk, Universität Leipzig, umgesetzt, der die im Jahre 2017 durchgeführte Erhebung der flüchtlingsbedingten Aufwendungen gutachterlich begleitet hatte.
Daneben erhalten die Kommunen für jede Person, die nach dem 31. Dezember 2020 vollziehbar ausreisepflichtig geworden ist oder wird, eine einmalige Pauschale in Höhe von 12.000 Euro. Zum Vergleich: Nach derzeitiger Rechtslage erhalten die Kommunen für vollziehbar ausreisepflichtige Personen maximal noch drei Monatspauschalen zu 866 Euro, das sind 2.598 Euro.
Ferner beteiligt sich das Land mit Einmalzahlungen an den Ausgaben der Kommunen für die Personen, denen bis zum Stichtag 31. Dezember 2020 eine Duldung erteilt worden ist. Hierfür sind in den Jahren 2021 und 2022 jeweils 175 Millionen Euro und in den Jahren 2023 und 2024 jeweils 100 Millionen Euro vorgesehen.