Die nordrhein-westfälische Landesregierung aktualisiert zu Freitag wieder einmal die Coronaschutzverordnung.
Die neuen Regeln sollen im Zusammenwirken mit dem fortschreitenden Schutz der Bevölkerung durch das Impfen Rahmenbedingungen für das öffentliche und private Leben setzen, die einerseits eine schrittweise größtmögliche Normalisierung aller Lebensbereiche ermöglichen und andererseits einen Wiederanstieg der Infektionszahlen und daraus resultierende gesundheitliche Gefahren und neuerliche Einschränkungen nachhaltig vermeiden.
Es werden klare Perspektiven für die kommenden Wochen aufgezeigt: vorsichtige Öffnungsschritte für Kreise und kreisfreie Städte mit stabilen 7‑Tage-Inzidenzen von unter 100 und weitere vorsichtige Öffnungsschritte bei stabilen 7‑Tages-Inzidenzen von 50 oder weniger bzw. von 35 oder weniger. Auch für besonders infektionsrelevante Angebote wie Großveranstaltungen und Diskotheken wird bei nachhaltig niedrigen Infektionszahlen eine zeitliche Perspektive eröffnet (1. September 2021). Die Öffnungsschritte werden weiterhin durch grundsätzliche Schutzmaßnahmen wie die eingeübten Abstandsregeln, die Maskenpflicht und die Vorlage eines Testnachweises abgesichert.
Ab dem 7. Juni kehrt die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen landesweit in den Regelbetrieb zurück. Im Regelbetrieb sind die rechtlichen Regelungen des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) und des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) wieder uneingeschränkt gültig, d.h. alle Kinder haben einen uneingeschränkten Betreuungsanspruch im vertraglich vereinbarten Betreuungsumfang, pädagogische Konzepte können vollumfänglich umgesetzt werden. Die verbindliche Gruppentrennung ist aufgehoben. Es gelten weiterhin die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen der Coronabetreuungsverordnung.
Der Schritt zurück zum Regelbetrieb wird weiter von einem umfangreichen Testangebot begleitet. Das freiwillige Testangebot für Kinder und Beschäftigte sowie Kindertagesbetreuungspersonen wird fortgesetzt. Allen Kindern und Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung sowie den Kindertagespflegepersonen werden landesseitig weiterhin pro Woche jeweils zwei Tests zur Verfügung gestellt. Ab dieser Woche erhalten die Einrichtungen und Kindertagespflegepersonen die kindgerechteren „Lolli“-Tests zur Eigenanwendung durch die Eltern.
Das landesweite Infektionsgeschehen und dessen Auswirkungen auf die Kindertagesbetreuung wird weiterhin genau beobachtet, und auf Entwicklungen wird reagiert, wenn dies erforderlich ist. Dies kann auch eine erneute Einschränkung der Betreuungszeiten beinhalten.
Die Regelungen der Notbremse für Kinderbetreuungseinrichtungen gelten weiter, das heißt über einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen gilt ab dem übernächsten Tag die bedarfsorientierte Notbetreuung.
Bei Inzidenzwerten von über 100, die es aktuell in Nordrhein-Westfalen nur noch in einer einzigen kreisfreien Stadt gibt, gelten wie bisher auch die Regelungen der Notbremse. Bei Inzidenzwerten in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt von stabil unter 100 bis 50,1 gelten bereits seit dem 15. Mai zahlreiche Öffnungsschritte; diese werden in der nun erfolgten Überarbeitung der Coronaschutzverordnung der Stufe 3 zugeordnet und an einigen Stellen erweitert. Die neue Stufe 2 gilt für Kreise und kreisfreie Städte mit Inzidenzwerten von 50 bis 35,10. Die neue Stufe 1 gilt für Kreise und kreisfreie Städte mit Inzidenzwerten von 35 oder weniger.
Folgende 3 Stufen sieht die Coronaschutzverordnung ab 28. Mai 2021 vor:
- Kontaktbeschränkungen:
- Inzidenz zwischen 100 und 50,10:
- Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus zwei Haushalten
- Inzidenz zwischen 50 und 35,10:
- Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus drei Haushalten
- außerdem für zehn Personen mit Test aus beliebigen Haushalten
- Inzidenz unter 35:
- Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus fünf Haushalten
- außerdem für 100 Personen mit Test aus beliebigen Haushalten
- Inzidenz zwischen 100 und 50,10:
- Außerschulische Bildung:
- Inzidenz zwischen 100 und 50,10:
- Präsenzunterricht ohne Begrenzung nach Personen oder Inhalten, innen mit Test
- Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten innen mit 5 Personen
- Inzidenz zwischen 50 und 35,10:
- Präsenzunterricht mit Test ohne Mindestabstände bei festen Sitzplätzen mit Sitzplan
- Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten innen mit 10 Personen mit Test
- Inzidenz unter 35:
- ohne Maske am festen Sitzplatz
- auch innen ohne Test
- Inzidenz zwischen 100 und 50,10:
- Kinder- und Jugendarbeit:
- Inzidenz zwischen 100 und 50,10:
- Gruppenangebote innen 10, außen 20 junge Menschen ohne Altersbegrenzung mit Test
- Ferienangebote und Ferienreisen mit Test
- Inzidenz zwischen 50 und 35,10:
- Gruppenangebote innen 20, außen 30 junge Menschen ohne Altersbegrenzung mit Test
- auch innen ohne Maske
- Inzidenz unter 35:
- Gruppenangebote innen 30, außen 50 junge Menschen ohne Altersbegrenzung ohne Test
- Inzidenz zwischen 100 und 50,10:
- Kultur:
- Inzidenz zwischen 100 und 50,10:
- Veranstaltungen außen mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster. Konzerte innen,
Theater, Oper, Kinos mit bis zu 250 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster. Nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb außen ohne Personenbegrenzung, innen mit 20 Personen, Test, ohne Gesang / Blasinstrumente
- Veranstaltungen außen mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster. Konzerte innen,
- Inzidenz zwischen 50 und 35,10:
- Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster
- nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 20 Personen, Test, mit Gesang/Blasinstrumenten
- Museen und so weiter ohne Termin
- Inzidenz unter 35:
- Veranstaltungen außen und innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 1.000 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster
- nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 30 bzw. 50 Personen, mit Test, mit Gesang / Blasinstrumenten
- Musikfestivals mit bis zu 1.000 Zuschauern mit Test und genehmigtem Konzept (ab September 2021)
- Inzidenz zwischen 100 und 50,10:
- Sport:
- Inzidenz zwischen 100 und 50,10:
- Kontaktfreier Außensport auf und außerhalb von Sportanlagen mit bis zu 25 Personen
- Freibäder für Sportausübung (keine Liegewiesen) mit Test
- Außen bis zu 500 Zuschauer mit Test, Sitzplan, ohne prozentuale Kapazitätsbegrenzung
- Inzidenz zwischen 50 und 35,10:
- Außen Kontaktsport mit bis zu 25 Personen, kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung
- Innen (einschl. Fitnessstudios) kontaktfreier Sport ohne Personen-begrenzung, Kontaktsport mit bis zu 12 Personen, jeweils mit Kontaktverfolgung und Test
- Außen bis zu 1.000 Zuschauer, max. 33 Prozent der Kapazität, ohne Test, innen bis zu 500 Zuschauer mit Test und Sitzordnung nach Schachbrettmuster jeweils mit Sitzplan
- Inzidenz unter 35:
- Außen und innen Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit Test
- Außen über 1.000 Zuschauer, max. 33 Prozent der Kapazität, innen bis zu 1.000 Zuschauer mit Test, max. 33 Prozent der Kapazität, jeweils mit Innensport ohne Test
- Sportfeste ohne Personenbegren-zung mit genehmigtem Konzept mit Test (ab September 2021)
- Inzidenz zwischen 100 und 50,10:
- Freizeit:
- Inzidenz zwischen 100 und 50,10:
- Öffnung kleinerer Außen-Einrichtungen: Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten mit Test
- Freibäder für Sportbetrieb mit Test
- Ausflugsfahrten mit Schiffen und so weiter mit den Außenbereichen und Test
- Inzidenz zwischen 50 und 35,10:
- Öffnung aller Bäder, Saunen und so weiter und Indoorspielplätze mit Test und Personenbegrenzung
- wenn Landesinzidenz ebenfalls unter 50: Freizeitparks und Spielbanken mit Test und Personenbegrenzung
- wenn Landesinzidenz ebenfalls unter 50: Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen mit Test
- Inzidenz unter 35:
- Freibäder ohne Test
- Bordelle und so weiter mit Test
- Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen bis zu 100 Personen mit Test
- Clubs und Diskotheken auch Innenbereich und ohne Personenbegrenzung mit Test und genehmigtem Konzept
- Inzidenz zwischen 100 und 50,10:
- Einzelhandel (keine Grundversorgung):
- Inzidenz zwischen 100 und 50,10:
- Wegfall click & meet, ohne Test, Reduzierung der Kundenbegrenzung auf 1 Person pro 20 Quadratmeter
- Inzidenz zwischen 50 und 35,10:
- Reduzierung der Kundenbegrenzung auf eine Person pro 10 Quadratmeter
- Inzidenz unter 35:
- Wegfall Sonderregel für über 800 Quadratmeter große Geschäfte
- Inzidenz zwischen 100 und 50,10:
- Messen/Märkte:
- Inzidenz zwischen 100 und 50,10:
- Messen und Ausstel-lungen mit Perso-nenbegrenzung und Hygienekonzept-
- Inzidenz zwischen 50 und 35,10:
- Jahr- und Spezialmärkte mit Personenbegrenzung, mit Test auch Kirmeselemente zulässig
- Inzidenz unter 35:
- auch Jahr- und Spezialmärkte mit Kirmeselementen ohne Test (ab September)
- Inzidenz zwischen 100 und 50,10:
- Tagungen/Kongresse:
- Inzidenz zwischen 100 und 50,10:
- -
- Inzidenz zwischen 50 und 35,10:
- außen und innen bis zu 500 Teilnehmer mit Test
- Inzidenz unter 35:
- außen und innen bis zu 1.000 Personen mit Test
- Inzidenz zwischen 100 und 50,10:
- Private Veranstaltungen (ohne Partys):
- Inzidenz zwischen 100 und 50,10:
- -
- Inzidenz zwischen 50 und 35,10:
- außen bis zu 100, innen bis zu 50 Gäste mit Test
- Inzidenz unter 35:
- außen bis zu 250 Gäste ohne Test, innen bis zu 100 Gäste mit Test
- Inzidenz zwischen 100 und 50,10:
- Partys:
- Inzidenz zwischen 100 und 50,10:
- -
- Inzidenz zwischen 50 und 35,10:
- -
- Inzidenz unter 35:
- außen bis zu 100, innen bis zu 50 Gäste jeweils mit Test ohne Abstand
- Inzidenz zwischen 100 und 50,10:
- Große Festveranstaltungen:
- Inzidenz zwischen 100 und 50,10:
- -
- Inzidenz zwischen 50 und 35,10:
- -
- Inzidenz unter 35:
- Volksfeste, Schützenfeste, Stadtfeste und so weiter bis zu 1.000 Besucher mit genehmigtem Konzept ohne Besucherbegrenzung (ab September 2021)
- Inzidenz zwischen 100 und 50,10:
- Gastronomie:
- Inzidenz zwischen 100 und 50,10:
- Öffnung Außengastronomie mit Test und Platzpflicht
- Wegfall Umkreis-Verzehrverbot
- Inzidenz zwischen 50 und 35,10:
- Außengastronomie ohne Test
- Öffnung von Innengastronomie mit Test und Platzpflicht
- Öffnung von Kantinen (für Betriebsangehörige ohne Test)
- Inzidenz unter 35:
- auch Innengastronomie ohne Test
- Inzidenz zwischen 100 und 50,10:
- Beherbergung/Tourismus:
- Inzidenz zwischen 100 und 50,10:
- Autarke Übernachtungen (Ferienwohnungen, Camping, Wohnmobile) mit Test
- Öffnung von Hotels ohne Kapazitätsbegrenzung auch für private Übernachtungen mit Frühstück, aber ohne weitere Innengastronomie; mit Test
- Busreisen mit Test und Kapazitätsbegrenzung (60 Prozent), falls nicht ausschließlich Geimpfte/Genesene teilnehmen oder alle Atemschutzmasken tragen
- Inzidenz zwischen 50 und 35,10:
- volle gastronomische Versorgung für private Gäste
- Inzidenz unter 35:
- Busreisen ohne Kapazitätsbegrenzung, wenn alle Teilnehmer aus Regionen mit Inzidenz unter 35 kommen
- Inzidenz zwischen 100 und 50,10:
In allen drei Stufen sind die Öffnungsschritte weiterhin an Schutzvorkehrungen geknüpft, um Sicherheit zu schaffen und um den Schutzwall vor einer unerkannten Neuausbreitung von (Mutations-)Infektionen zu festigen. Wie im Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegt, stehen Geimpfte und Genesene (Immunisierte) negativ Getesteten gleich. Soweit für Zusammenkünfte und Veranstaltungen eine Höchstzahl zulässiger Personen oder Haushalte festgesetzt ist, werden immunisierte Personen nicht eingerechnet. Auch für Geimpfte und Genesene gelten jedoch weiterhin die allgemeinen Schutzmaßnahmen, etwa die Maskenpflicht.