NRW: Schul­mi­nis­te­ri­um droht Leh­rern bei Urlaub in Risikogebieten

Schultor - Schloss - Kette - Schulhof - Schule - Türklinke - Türgriff - Schulgelände Foto: Abgeschlossenes Schultor, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Das NRW-Schul­mi­nis­te­ri­um hat die lan­des­weit knapp 200.000 Leh­rer vor Rei­sen in Coro­na-Risi­ko­ge­bie­te gewarnt und mit Gehalts­kür­zun­gen gedroht.

„In der aktu­el­len Pan­de­mie-Situa­ti­on ist drin­gend anzu­ra­ten, dass Lehr­kräf­te ihre Urlaubs­pla­nun­gen ins Aus­land über­prü­fen”, heißt es in einem neu­en Pri­vat­rei­sen-Erlass, der an alle Bezirks­re­gie­run­gen ver­schickt wur­de und über den die „West­deut­sche All­ge­mei­ne Zei­tung” in ihrer Sams­tag­aus­ga­be berich­tet. Das Land als Dienst­herr kön­ne den Leh­rern zwar pri­va­te Rei­sen ins Aus­land nicht ver­bie­ten, „aller­dings kön­nen bei der Rück­kehr aus einem Risi­ko­ge­biet dienst- oder arbeits­recht­li­che Kon­se­quen­zen – bei unent­schul­dig­tem Fern­blei­ben vom Dienst auch der Ver­lust der Bezü­ge bzw. des Ent­gelts – grund­sätz­lich in Betracht kom­men, wenn wegen der Qua­ran­tä­ne­pflicht die Dienst­pflicht nicht recht­zei­tig wie­der auf­ge­nom­men wer­den kann”, so der Erlass. Es wer­de ledig­lich „über die bestehen­de Rechts­la­ge infor­miert”, hieß es am Frei­tag auf Anfrage.

Der mah­nen­de Cha­rak­ter des Rund­schrei­bens ist vor den zwei­wö­chi­gen Herbst­fe­ri­en aber dem­nach kein Zufall: „Da inzwi­schen eine Viel­zahl von Urlaubs­re­gio­nen als Risi­ko­ge­biet ein­ge­stuft ist, soll­ten die Beschäf­tig­ten aus Für­sor­ge­grün­den aus­drück­lich auf mög­li­che Kon­se­quen­zen hin­ge­wie­sen wer­den, damit sie sich bei ihrer Urlaubs­pla­nung über die­se im Kla­ren sind”. Leh­rer­ver­bän­de reagier­ten ver­wun­dert auf den Ton der Anwei­sung. Jeder Lehr­kraft sei klar, dass sie Ver­ant­wor­tung für sich, für die eige­nen Ange­hö­ri­gen und auch für ihr beruf­li­ches Umfeld habe, sag­te der Lan­des­vor­sit­zen­de des Ver­ban­des Bil­dung und Erzie­hung (VBE), Ste­fan Behl­au der WAZ. Einer „Droh­ku­lis­se” sei­tens des Schul­mi­nis­te­ri­ums bedür­fe es nicht. „Viel­mehr soll­te Poli­tik sich Gedan­ken machen, unter wel­chen Vor­aus­set­zun­gen der Unter­richt nach den Herbst­fe­ri­en wie­der auf­ge­nom­men wird”. Wer aus einem Coro­na-Risi­ko­ge­biet nach Deutsch­land ein­reist, muss einen fri­schen nega­ti­ven Test vor­le­gen oder sich bis zum Ergeb­nis einer Unter­su­chung in Qua­ran­tä­ne bege­ben. Die Ein­stu­fung der Risi­ko­ge­bie­te nimmt das Robert-Koch-Insti­tut vor.

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