Nordrhein-Westfalen steht zu seiner humanitären Verantwortung, Menschen, die bei uns Zuflucht vor Krieg, Gewalt, Terror und Verfolgung suchen, Schutz zu gewähren.
Diese Menschen haben oft eine traumatisierende Fluchterfahrung und benötigen soziale Beratung. Das Ministerium für Flucht und Integration weitet dieses Angebot nun aus. Wie bereits in den regulären Erstaufnahmeeinrichtungen und in den Zentralen Unterbringungseinrichtungen ermöglicht die Landesregierung nun auch in den Notunterkünften die Einrichtung von Beratungsstellen für Geflüchtete. Hierfür werden ab sofort freie Träger und Organisationen gesucht, die eine unabhängige soziale Beratung übernehmen. Das Ministerium für Flucht und Integration hat einen entsprechenden Förderaufruf hier veröffentlicht.
Konkret können aktuell bis zu 29 Stellen in der Asylverfahrensberatung und 14 Stellen in der psychosozialen Erstberatung gefördert werden. Hinzu kommt für jede Notunterkunft eine halbe Stelle für die unabhängige Beschwerdeberatung. Das Land Nordrhein-Westfalen betreibt für die Unterbringung von Geflüchteten aktuell fünf Erstaufnahmeeinrichtungen, 27 Zentrale Unterbringungseinrichtungen und 13 Notunterkünfte. Das Land stellt damit insgesamt 30.360 Plätze zur Unterbringung von Asylsuchenden sowie von Kriegsgeflüchteten aus der Ukraine zur Verfügung. Damit entlastet die Landesregierung die Kommunen bei der Aufnahme von Geflüchteten. Die Landesunterkünfte dienen damit als wichtiges Drehkreuz bei der Verteilung der Menschen, die zu uns fliehen.