NRW: Trotz sin­ken­der Inzi­den­zen vor­erst kei­ne Lockerungen

Polizei - Absperrung Foto: Sicht auf eine Polizeiabsperrung, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Trotz der sta­gnie­ren­den oder sin­ken­den 7‑Ta­ges-Inzi­denz in vie­len Kom­mu­nen wird es kei­ne eine Auf­he­bung der Not­brem­se geben.

Das gilt auch für die Krei­se Olpe, Wesel und den Rhein-Sieg-Kreis, in denen die Inzi­denz­wer­te seit drei Tagen wie­der unter der kri­ti­schen Mar­ke von 100 Neu­in­fek­tio­nen auf 100.000 Ein­woh­ner liegen.

Bis­her war dies die Vor­aus­set­zung, um die Not­brem­se durch die Lan­des­re­gie­rung wie­der auf­zu­he­ben. Da der zurück­lie­gen­de Drei-Tages-Zeit­raum aber auch die Oster­ta­ge mit zum Teil ein­ge­schränk­ten Test- und Mel­de­pro­zes­sen betrifft, hat das Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um mit Wir­kung zum heu­ti­gen Tag die Coro­naschutz­ver­ord­nung modifiziert.

Für eine Auf­he­bung der Not­brem­se-Rege­lung sind künf­tig min­des­tens sie­ben Tage mit einer 7‑Ta­ges-Inzi­denz unter 100 und eine sta­bi­le Ten­denz erfor­der­lich. Die­se Vor­aus­set­zung ist der­zeit noch in kei­ner der „Not­brem­se-Kom­mu­nen” gegeben.

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