NRW: Wei­te­rer Umgang mit dem Impf­stoff von AstraZeneca

World Conference Center - Corona-Impfzentrum - Februar 2021 - Bonn Foto: Corona-Impfzentrum am 08.02.2021 (Bonn), Urheber: dts Nachrichtenagentur

NRW begrüßt die Ent­schei­dun­gen der Gesund­heits­mi­nis­ter­kon­fe­renz zum wei­te­ren Umgang mit dem Impf­stoff von AstraZeneca.

Die­se sehen eine Auf­he­bung der Impf­prio­ri­sie­rung für den Impf­stoff vor. Zudem wur­de die Emp­feh­lung für das Inter­vall zur Zweit­imp­fung mit Astra­Ze­ne­ca auf den Zeit­raum von vier bis zwölf Wochen aus­ge­wei­tet. Umso län­ger der gewähl­te Zeit­raum inner­halb die­ses Inter­valls, des­to höher die nach­ge­wie­se­ne Wirksamkeit.

In Nord­rhein-West­fa­len kön­nen bereits seit Anfang der Woche Arzt­pra­xen Per­so­nen unter 60 Jah­ren unab­hän­gig von ihrer Prio­ri­sie­rung mit Astra­Ze­ne­ca imp­fen. Vor­aus­set­zung ist, dass sich die zu imp­fen­de Per­son nach einer indi­vi­du­el­len Risi­ko­ana­ly­se und nach sorg­fäl­ti­ger Auf­klä­rung durch den imp­fen­den Arzt oder die imp­fen­de Ärz­tin dafür ent­schei­det. Die Ter­mi­ne wer­den mit den jewei­li­gen Arzt­pra­xen ver­ein­bart. Hier kann in Abspra­che mit dem Arzt der fle­xi­ble­re Zeit­raum für die Ter­mi­nie­rung der Zweit­imp­fung genutzt wer­den. Den­je­ni­gen, die bereits eine Erst­imp­fung mit Astra­Ze­ne­ca erhal­ten haben, steht es dar­über hin­aus frei, sich mit ihrem Arzt über eine Ver­kür­zung der Frist bis zur zwei­ten Imp­fung auszutauschen.

Auf die Impf­zen­tren in Nord­rhein-West­fa­len hat der Beschluss der Gesund­heits­mi­nis­ter­kon­fe­renz der­zei­tig kei­ne Aus­wir­kun­gen, da das Land momen­tan kei­nen Astra­Ze­ne­ca-Impf­stoff für Erst­imp­fun­gen in den Impf­zen­tren erhält. Auch kön­nen bereits ver­ein­bar­te Zweit­imp­fungs­ter­mi­ne auf­grund des damit ver­bun­de­nen orga­ni­sa­to­ri­schen Auf­wan­des nicht nach vor­ne gezo­gen wer­den. Sofern die Impf­zen­tren im Land wie­der Astra­Ze­ne­ca-Impf­stoff für Erst­imp­fun­gen erhal­ten soll­ten, wer­den die neu­en Regeln angewendet.

Das Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um weist zudem noch­mals dar­auf hin, dass die Imp­fun­gen von Per­so­nen über 60 Jah­re (Prio­ri­tät 3) in Nord­rhein-West­fa­len begon­nen haben und im Bereich der nie­der­ge­las­se­nen Ärz­te­schaft ab sofort Impf­ter­mi­ne ver­ein­bart wer­den kön­nen. Im Gegen­satz zu den Imp­fun­gen der Über-80- und Über-70-Jäh­ri­gen fin­den die Imp­fun­gen nicht in den Impf­zen­tren statt, son­dern in den Arzt­pra­xen. Auch hier wer­den die Ter­mi­ne direkt mit den jewei­li­gen Arzt­pra­xen ver­ein­bart. Als Impf­stoff wird im Nor­mal­fall Astra­Ze­ne­ca verimpft.

Anmer­kun­gen zum Bei­trag? Hin­weis an die Redak­ti­on sen­den.