Berlin: Arbeitgeber muss bei Corona-Betriebsschließung Lohn zahlen
Wenn Behörden wegen des Coronavirus Betriebsschließungen veranlassen, müssen Arbeitgeber den Beschäftigten ihren Lohn weiterzahlen.
Wenn Behörden wegen des Coronavirus Betriebsschließungen veranlassen, müssen Arbeitgeber den Beschäftigten ihren Lohn weiterzahlen.
Immer mehr ältere Arbeitslose tauchen nicht mehr in der Statistik auf, weil sie mehr als zwölf Monate Hartz IV bezogen haben und ihnen in dieser Zeit kein regulärer Job angeboten worden ist.
Trotz sinkender Arbeitslosenzahlen sind insbesondere die Verwaltungskosten der Jobcenter zuletzt weiter gestiegen.
In der Bundesregierung gibt es konkrete Pläne, den Arbeitsmarkt für Saisonarbeiter aus Nicht-EU-Ländern stärker zu öffnen.