BMAS: Ver­wal­tungs­kos­ten der Job­cen­ter steigen

Jobcenter - Jobcenter Halle - Saale - Bundesagentur für Arbeit - Schild - Logo - Wand Foto: Das Jobcenter in Halle (Saale), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Trotz sin­ken­der Arbeits­lo­sen­zah­len sind ins­be­son­de­re die Ver­wal­tungs­kos­ten der Job­cen­ter zuletzt wei­ter gestiegen.

Das geht aus der Ant­wort des Bun­des­ar­beits­mi­nis­te­ri­ums auf eine Anfra­ge der AfD-Bun­des­tags­frak­ti­on her­vor, über wel­che die „Neue Osna­brü­cker Zei­tung” berich­tet. 10,004 Mil­li­ar­den Euro hat­ten die Job­cen­ter dem­nach 2019 für Ein­glie­de­rungs­maß­nah­men Arbeits­lo­ser und zur Deckung der eige­nen Kos­ten zur Verfügung.

Das war ein Plus von 964 Mil­lio­nen Euro gegen­über 2018 bei einem Minus von 74.000 Arbeits­lo­sen im sel­ben Zeit­raum. Gegen­über 2015 stieg das Bud­get der Job­cen­ter um 2,059 Mil­li­ar­den Euro, wäh­rend die Zahl der Arbeits­lo­sen um 528.000 abnahm. Zudem wur­den 2019 ins­ge­samt 668 Mil­lio­nen Euro aus dem Topf für Ein­glie­de­rungs­maß­nah­men zur Deckung von Ver­wal­tungs­kos­ten umgeschichtet.

Statt Wei­ter- und Fort­bil­dungs­kur­se wur­den etwa mehr Per­so­nal und höhe­re Löh­ne der Job­cen­ter-Ange­stell­ten bezahlt, heißt es in der Ant­wort. 2018 war erst­mals mehr als eine Mil­li­ar­de Euro – genau 1,03 Mil­li­ar­den Euro – an Ein­glie­de­rungs­mit­teln ins Büro­kra­tie-Bud­get ver­scho­ben wor­den. Die Sum­me der Umschich­tung wur­de 2019 also wie­der etwas klei­ner, bleibt aber hoch: Vor zehn Jah­ren waren 13 Mil­lio­nen Euro – 0,2 Pro­zent des Bud­gets – statt in die Ein­glie­de­rung in die Ver­wal­tung gesteckt wor­den, wie aus der Ant­wort des Minis­te­ri­ums hervorgeht.

In der AfD-Frak­ti­on regt sich Kri­tik an der Ent­wick­lung. „Obwohl die Arbeits­lo­sig­keit seit Jah­ren sinkt, ver­schlin­gen die Ver­wal­tungs­ap­pa­ra­te der Job­cen­ter immer mehr Geld aus Steu­er­mit­teln”, sag­te der Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te René Sprin­ger der NOZ. Wenn zusätz­lich noch „Unsum­men zweck­ent­frem­det wer­den”, die eigent­lich für die Inte­gra­ti­on in den Arbeits­markt gedacht gewe­sen sei­en, „dann läuft irgend­was gewal­tig schief”, sag­te Sprin­ger wei­ter. „Offen­sicht­lich ist es Arbeits­mi­nis­ter Heil wich­ti­ger, sei­nen Behör­den­ap­pa­rat auf­zu­blä­hen, als Arbeits­lo­se wie­der in Jobs zu bringen.”

Das Arbeits­mi­nis­te­ri­um wies die Vor­wür­fe zurück. „Die eigent­li­che Job­ver­mitt­lung fällt unter die Ver­wal­tungs­kos­ten, da sie von dem Per­so­nal in den Job­cen­tern durch­ge­führt wird”, sag­te eine Spre­che­rin auf Nach­fra­ge der Zei­tung. Die Behör­den könn­ten vor Ort selbst am bes­ten ent­schei­den, ob Fort­bil­dungs­maß­nah­men aus dem Ein­glie­de­rungs­bud­get oder eine inten­si­ve per­sön­li­che Betreu­ung durch die Job­cen­ter-Pro­fis aus dem Etat für Ver­wal­tung für die Betrof­fe­nen am sinn­volls­ten sei­en. Als Grün­de für die stei­gen­den Ver­wal­tungs­kos­ten ver­wies die Minis­te­ri­ums­spre­che­rin auf eine „deut­lich ver­bes­ser­te Per­so­nal­aus­stat­tung”: Zusätz­li­che Mit­ar­bei­ter wür­den benö­tigt, um etwa auf den „ver­stärk­ten Zugang von Men­schen mit Flucht­hin­ter­grund in die Grund­si­che­rung für Arbeit­su­chen­de” zu reagie­ren und um sich um „das Auf­bre­chen ver­fes­tig­ter Lang­zeit­ar­beits­lo­sig­keit” zu kümmern.

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