Unna: Ausgangsbeschränkung laut Verwaltungsgericht rechtswidrig
Die vom Kreis Unna verhängte Ausgangsbeschränkung ist rechtswidrig. Das hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen entschieden.
Die vom Kreis Unna verhängte Ausgangsbeschränkung ist rechtswidrig. Das hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen entschieden.
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