Die Stadt Bonn hat bei den Corona-Neuinfektionen die 7‑Tage-Inzidenzzahl von 50 überschritten.
Daher werden die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie verschärft. Über eine Allgemeinverfügung werden die zusätzlichen Schutzmaßnahmen am Freitag, den 16. Oktober 2020 im Amtsblatt veröffentlicht. Sie treten am darauffolgenden Samstag, den 17. Oktober 2020 in Kraft und gelten zunächst bis einschließlich 31. Oktober 2020. Ab Samstag, den 17. Oktober 2020 gilt eine Maskenpflicht in den Bonner und Bad Godesberger Fußgängerzonen sowie in den Beueler und Duisdorfer Einkaufsstraßen.
Darüber hinaus dürfen sich nur noch maximal fünf Personen (bisher zehn) aus unterschiedlichen Haushalten im öffentlichen Raum treffen. In der gesamten Stadt darf Alkohol nicht mehr zwischen 22:00 und 06:00 Uhr verkauft werden und es gilt eine Sperrstunde für Gaststätten von 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr.
Durch das Überschreiten der 50er-Grenze bei den Neuinfektionen auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner in den letzten sieben Tagen greifen zudem weitere Maßnahmen durch die Coronaschutzverordnung des Landes.
Der Stadtordnungsdienst wird die Einhaltung der verschärften Regeln kontrollieren. Wer beispielsweise gegen die Maskenpflicht verstößt, muss mit einem Bußgeld von 50 Euro pro Person rechnen.