Der Krisenstab hat beschlossen, für den Bereich der Dammkrone der Alfred-Schütte-Allee und den Brüsseler Platz Verweilverbote zu erlassen.
Der Ordnungsdienst hat dort in den vergangenen Tagen täglich sehr große Ansammlungen von Personen und zahlreiche Verstöße gegen die Regelungen der Coronaschutzverordnung festgestellt.
Im Bereich der Dammkrone der Alfred-Schütte-Allee ist das Verweilen in der Zeit von montags bis freitags von 18:00 Uhr bis 01:00 Uhr und von samstags bis sonntags sowie an Tagen vor gesetzlichen Feiertagen von 15:00 Uhr bis 01:00 Uhr bis einschließlich zum 19. April 2021 untersagt. Das gilt für alle befestigten und als Fahrbahn, Geh- und Radweg inklusive dazwischenliegendem Straßenbegleitgrün genutzten Flächen und inklusive der Hochwasserschutzmauer. Es ist der Bereich der Alfred-Schütte-Allee vom Norden ab Hausnummer 2 bis zum Süden Einmündung Maifischgasse, im Osten bis zum Beginn der privaten Grundstücke und im Westen einschließlich des Geh-und Radweges betroffen. Das Verweilverbot gilt nicht für die Poller Wiesen.
Das Verweilverbot im Bereich Brüsseler Platz (Brüsseler Platz sowie Maastrichter Straße von der Kreuzung Brabanter Straße bis zur Kreuzung Brüsseler Straße, Brüsseler Straße von der Ecke Genter Straße bis zur Ecke Lütticher Straße, Moltkestraße von der Ecke Lütticher Straße bis zur Kreuzung Neue Maastricher Straße / Antwerpener Straße, Neue Maastrichter Straße komplett) gilt von montags bis freitags von 18:00 Uhr bis 01:00 Uhr und von samstags bis sonntags sowie an Tagen vor gesetzlichen Feiertagen von 15:00 Uhr bis 01:00 Uhr bis einschließlich zum 19. April 2021. Ausgenommen von diesem Verweilverbot sind die genehmigten Außengastronomieflächen und der Bereich des Kinderspielplatzes.