Köln: Ver­wal­tungs­ge­richt stoppt vor­erst die AfD-Beobachtung

Alternative für Deutschland - AfD - Plakat - Werbung - Vollende die Wende Foto: Plakatwerbung "Vollende die Wende" der Partei AfD, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Das Ver­wal­tungs­ge­richt Köln unter­sagt dem Ver­fas­sungs­schutz vor­erst eine Beob­ach­tung der AfD.

Das berich­te­ten der „Spie­gel” und die „Welt” am Frei­tag­mit­tag unter Beru­fung auf einen Gerichts­spre­cher und auf die AfD-Spit­ze. Das Ver­bot gilt aller­dings zunächst nur bis zum Ende eines bereits lau­fen­den Eilverfahrens.

Das Bun­des­amt für Ver­fas­sungs­schutz hat­te erst kürz­lich die gesam­te AfD intern als rechts­extre­men Ver­dachts­fall ein­ge­stuft. Hin­ter­grund war unter ande­rem ein Gut­ach­ten, in dem es heißt: „Ein gewalt­sa­mer Wider­stand – zumin­dest bei Tei­len der Par­tei – kann nicht prin­zi­pi­ell aus­ge­schlos­sen wer­den”. Und wei­ter: „Einem gewich­ti­gen Teil der Par­tei”, so schrei­ben die Ver­fas­sungs­schüt­zer, gehe es nicht dar­um, einen auch mal pole­mi­schen Dis­kurs zu füh­ren – „son­dern eine grund­le­gen­de Ableh­nung gegen­über der Bun­des­re­gie­rung und allen ande­ren Par­tei­en sowie ihren Reprä­sen­tan­ten zu wecken oder zu verstärken”.

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