Köln: Verwaltungsgericht stoppt vorerst die AfD-Beobachtung
Das Verwaltungsgericht Köln untersagt dem Verfassungsschutz vorerst eine Beobachtung der AfD.
Das Verwaltungsgericht Köln untersagt dem Verfassungsschutz vorerst eine Beobachtung der AfD.
Die Errichtung eines 30 Meter hohen Mobilfunkmasts in Bergisch Gladbacher ist mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtmäßig.
Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die in Köln auch für den privaten Raum geltenden Kontaktbeschränkungen weiterhin gelten.
Gegen die Allgemeinverfügung der Stadt Düsseldorf kann nicht mit Erfolg vorgegangen werden.