Stutt­gart: Zahl­rei­che Bun­des­län­der lockern Straf­voll­zug wegen Corona

Gefängnis - Mauern - Gitter - Fenster - Gitter-Fenster Foto: Ein Gefängnis, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Neben Nord­rhein-West­fa­len haben auch vie­le ande­re Bun­des­län­der ihren Straf­voll­zug wegen des Coro­na-Aus­bruchs kurz­fris­tig gelockert.

Das ergab eine Umfra­ge des „Redak­ti­ons­netz­werks Deutsch­land” (Frei­tag­aus­ga­ben) unter den Jus­tiz­mi­nis­te­ri­en der Län­der. So hat Baden-Würt­tem­berg die Voll­stre­ckung von soge­nann­ten Ersatz­frei­heits­stra­fen für drei Mona­te auf­ge­scho­ben, wie ein Minis­te­ri­ums­spre­cher dem RND sagte.

Ersatz­frei­heits­stra­fen grei­fen bei Ver­ur­tei­lun­gen zu Geld­stra­fen, wenn die­se nicht gezahlt wer­den – etwa weil ein Schwarz­fah­rer sei­ne Geld­stra­fe nicht zah­len kann. „Die Voll­stre­ckung die­ser meist sehr kur­zen Ersatz­frei­heits­stra­fen ver­ur­sacht einen hohen Durch­lauf in den Jus­tiz­voll­zugs­an­stal­ten”, sag­te der Spre­cher. „Vor­läu­fig wer­den die­se Per­so­nen des­halb nicht zum Haft­an­tritt geladen”.

Außer­dem wer­den die Staats­an­walt­schaf­ten des Lan­des zunächst bis Mit­te Juni auch die Voll­stre­ckung von bis zu sechs­mo­na­ti­gen Frei­heits­stra­fen auf­schie­ben. Dabei han­de­le es sich nicht um Amnes­tie, so der Spre­cher. „Die betrof­fe­nen Per­so­nen, die die kom­men­den Tage zum Straf­an­tritt gela­den wor­den wären, müs­sen wei­ter mit einer Voll­stre­ckung ihrer Frei­heits­stra­fe rechnen”.

Auch in Bay­ern wer­den Per­so­nen, die eine Ersatz­frei­heits­stra­fe, einen Jugend­ar­rest oder eine Frei­heits­stra­fe bis zu sechs Mona­ten ver­bü­ßen müs­sen, erst zu einem spä­te­ren Zeit­punkt zum Haft­an­tritt gela­den, teil­te eine Spre­che­rin dem RND mit.

Das Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um von Rhein­land-Pfalz erklär­te, Straf­un­ter­bre­chun­gen bei Frei­heits­stra­fen auf Antrag der Jus­tiz­voll­zug­an­stalt und nach Ein­zel­fall­ent­schei­dung der jewei­li­gen Staats­an­walt­schaft geneh­mi­gen zu wol­len. Davon aus­ge­nom­men sei­en Ver­ur­teil­te, die wegen Kör­per­ver­let­zung, Raub, Tot­schlag, Mord, Sexu­al­de­lik­ten oder Brand­stif­tung inhaf­tiert sind, und sol­che, die noch nicht zwei Drit­tel ihrer Haft­stra­fe ver­büßt haben.

Zudem wür­den neue Ersatz­frei­heits­stra­fen auf­ge­scho­ben und bereits lau­fen­de Ersatz­frei­heits­stra­fen im Ein­zel­fall unter­bro­chen. „Auf­grund die­ser Vor­ge­hens­wei­se wur­den bis­her 18 Gefan­ge­ne ent­las­sen”, sag­te ein Spre­cher dem RND.

Auch in Nie­der­sach­sen, Meck­len­burg-Vor­pom­mern und Schles­wig-Hol­stein sol­len nach Aus­kunft der dor­ti­gen Jus­tiz­mi­nis­te­ri­en vor­erst kei­ne Ersatz­frei­heits­stra­fen mehr ange­tre­ten werden.

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