Köln: Neue Rad­fahr­strei­fen auf der Nord-Süd-Fahrt

Nord-Süd-Fahrt - Cäcilienstraße - Köln-Altstadt-Nord Foto: Nord-Süd-Fahrt auf der Cäcilienstraße (Köln-Altstadt)

Die Stadt Köln setzt die Arbei­ten zur fahr­rad­freund­li­chen Umge­stal­tung der Nord-Süd-Fahrt auf der Neu­köll­ner Stra­ße und der Tel-Aviv-Stra­ße fort.

Im Rah­men des nächs­ten Abschnitts wird zwi­schen Agrip­pa­stra­ße und Ulrich­gas­se wie bereits in der Gegen­rich­tung ein Rad­fahr­strei­fen nach erprob­tem Köl­ner Stan­dard in 2,50 Meter Brei­te anstel­le des rech­ten Kfz-Fahr­strei­fens eingerichtet.

Im Zuge der Maß­nah­me, die mit dem Rad­ver­kehrs­kon­zept Innen­stadt beschlos­sen wur­de, soll rund ein Kilo­me­ter neue Rad­ver­kehrs­in­fra­struk­tur ent­ste­hen. Um die Sicher­heit der Rad­fah­ren­den für die Wei­ter­fahrt in Rich­tung Ulrich­gas­se zu erhö­hen, wird auf Höhe des Abzweigs zur Seve­rins­brü­cke eine neue Ampel­an­la­ge gebaut.

Nach­dem in 2020 bereits die nörd­li­che Fahrt­rich­tung zwi­schen Ulrich­gas­se und der Feu­er­wa­che 1 an der Ster­nen­gas­se fahr­rad­freund­lich umge­stal­tet wur­de und die Ver­wal­tung mit die­sem Prin­zip posi­ti­ve Erfah­run­gen gesam­melt hat, folgt mit die­ser Maß­nah­me nun der Lücken­schluss in der Gegen­rich­tung. Auf 2,50 Meter brei­ten Rad­fahr­strei­fen soll Rad­fah­ren­den künf­tig eine kom­for­ta­ble Ver­bin­dung aus der Innen­stadt in Rich­tung Zoll­stock zur Ver­fü­gung stehen.

Dazu wird die Zahl der Kfz-Fahr­strei­fen zwi­schen Agrip­pa­stra­ße und dem Abzweig zur Seve­rins­brü­cke von drei auf zwei und auf dem ver­blei­ben­den Abschnitt bis zur Ulrichgasse/Ankerstraße von zwei auf eine redu­ziert. Wo es der Fahr­bahn­quer­schnitt zulässt, soll ein 0,5 bis 1,40 Meter brei­ter Sicher­heits­raum zwi­schen flie­ßen­dem Kfz-Ver­kehr und dem Rad­fahr­strei­fen mar­kiert wer­den. In Kon­flikt­be­rei­chen sind Rot­ein­fär­bun­gen des Rad­fahr­strei­fens vor­ge­se­hen. Auf Höhe des Finanz­am­tes Köln-Mit­te ist zudem eine neue Lade­zo­ne geplant.

Dar­über hin­aus soll im Rah­men der Maß­nah­me der bestehen­de Rad­fahr­strei­fen auf dem Blau­bach über die Nord-Süd-Fahrt hin­weg bis zum Per­len­gra­ben ver­län­gert wer­den. Auch hier wird die Zahl der Kfz-Fahr­strei­fen von drei auf zwei redu­ziert sowie das Par­ken zuguns­ten aus­rei­chen­der Geh­weg­brei­ten neu angeordnet.

Anmer­kun­gen zum Bei­trag? Hin­weis an die Redak­ti­on sen­den.