Köln: Pro­gram­me für kli­ma­freund­li­ches Woh­nen und Arbeiten

Poller Wiesen Fußballplatz - Südbrücke - Severinsbrücke - Deutzer Brücke - Kölner Dom - Köln-Poll-Porz Foto: Sicht auf den Poller Wiesen Fußballplatz Richtung Kölner Dom (Köln-Poll)

Das gestar­te­te För­der­pro­gramm „Gebäu­de­sa­nie­rung und Erneu­er­ba­re Ener­gien – kli­ma­freund­li­ches Woh­nen” soll in drei För­der­pro­gram­me über­führt werden.

Die neu­en För­der­pro­gram­me sol­len zusätz­li­che Anrei­ze für die Köl­ner und Inves­to­ren schaf­fen, um Inves­ti­tio­nen in den Aus­bau rege­ne­ra­ti­ver Ener­gien zu stei­gern. Über eine ent­spre­chen­de Beschluss­vor­la­ge soll der Rat in sei­ner Sit­zung am 07. Sep­tem­ber 2023 entscheiden.

Im neu geplan­ten För­der­pro­gramm „Pho­to­vol­ta­ik – kli­ma­freund­li­ches Woh­nen” steht der Aus­bau der Pho­to­vol­ta­ik bei Wohn­ge­bäu­den im Fokus. Mit attrak­ti­ven Zuschüs­sen setzt es dazu wich­ti­ge Anrei­ze. Bei Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen soll die För­der­hö­he für die ers­ten zehn Kilo­watt-Peak (kWp) Anla­gen­leis­tung von 250 Euro auf 300 Euro pro kWp ange­ho­ben wer­den. Ab zehn kWp bleibt es wei­ter­hin bei einer För­de­rung von 250 Euro pro kWp. Die För­de­rung für Bat­te­rie­spei­cher soll sich von 150 Euro auf 250 Euro pro Kilo­watt­stun­de (kWh) Brut­to­spei­cher­ka­pa­zi­tät erhö­hen. Die Instal­la­ti­on von Ste­cker­so­lar­ge­rä­ten soll in der För­de­rung von 200 Euro auf 300 Euro je Wohn­ein­heit ange­ho­ben wer­den. Die­ses Ange­bot rich­tet sich vor allem auch an Mie­ter. Köln-Pass Inha­ber erhal­ten hier sogar eine För­de­rung in Höhe von bis zu 600 Euro pro Wohn­ein­heit. Die Umset­zung von Mie­ter­strom­an­la­gen soll zukünf­tig eben­falls bezu­schusst wer­den. Es ist beab­sich­tigt, die Instal­la­ti­on der erfor­der­li­chen Elek­tro­ver­tei­lung und Mess­tech­nik mit bis zu 6.000 Euro zu för­dern. Als Reak­ti­on auf die stei­gen­de Nach­fra­ge nach Miet- oder Pacht­an­la­gen wer­den dann auch Inves­tor antrags­be­rech­tigt sein. Die För­de­rung soll den Nut­zer der erzeug­ten Ener­gie direkt zu Gute kom­men, indem die Miet- oder Pacht­zah­lun­gen um den För­der­be­trag redu­ziert wer­den. Gleich­zei­tig soll das Antrags­ver­fah­ren deut­lich ver­ein­facht werden.

Eine wei­te­re wich­ti­ge Neue­rung ist, dass mit dem För­der­pro­gramm „Pho­to­vol­ta­ik – kli­ma­freund­li­ches Arbei­ten” nun auch klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men die Mög­lich­keit bekom­men sol­len, Zuschüs­se für die Instal­la­ti­on von Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen und Bat­te­rie­spei­chern auf Gewer­be­im­mo­bi­li­en bean­tra­gen zu können.

Im geplan­ten neu­en För­der­pro­gramm „Gebäu­de­sa­nie­rung – kli­ma­freund­li­ches Woh­nen” soll die aktu­ell gel­ten­de Zuschuss­för­de­rung, die zusätz­lich zur Bun­des­för­de­rung für effi­zi­en­te Gebäu­de (BEG) in Anspruch genom­men wer­den kann, erhal­ten blei­ben. Vor­aus­sicht­lich stellt die Stadt Köln wei­ter­hin zehn Pro­zent der aner­kann­ten för­der­fä­hi­gen Kos­ten der BEG als Zuschuss bereit. Neu ist, dass zukünf­tig auch der Ein­bau von Luft-Was­ser-Wär­me­pum­pen von der Stadt Köln geför­dert wer­den soll. Für die Ver­wen­dung von natür­li­chen Käl­te­mit­teln in Wär­me­pum­pen ist dar­über hin­aus ein zusätz­li­cher Bonus in Höhe von fünf Pro­zent der aner­kann­ten för­der­fä­hi­gen Kos­ten der BEG geplant.

Die bis­he­ri­gen Boni für die Ver­wen­dung umwelt­freund­li­cher Dämm­stof­fe sowie die Kom­bi­na­ti­on von Dach­be­grü­nung bei gleich­zei­ti­ger Instal­la­ti­on einer Solar­kol­lek­tor­an­la­ge oder Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge sol­len wei­ter­hin gelten.

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