Köln: Ver­samm­lun­gen bis 100 Teil­neh­mer wie­der möglich

Fridays for Future - Klimaschutz - Demonstration - Protest - Schilder - Personen - Kohleausstieg Foto: Fridays-for-Future-Protest, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Stadt und Poli­zei Köln haben sich erneut zum Umgang mit Ver­samm­lun­gen abge­stimmt und die zuläs­si­ge Teil­neh­mer­zahl auf 100 Per­so­nen erhöht.

Poli­zei­prä­si­dent Uwe Jacob begrüßt, dass der gemein­sa­me Beschluss vom 22. April dazu geführt habe, dass bis heu­te ins­ge­samt 55 Ver­samm­lun­gen mit bis zu 20 Teil­neh­mern bestä­tigt wer­den konn­ten. „Die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger haben sich über­wie­gend sehr ver­ant­wor­tungs­voll an die Vor­ga­ben der Coro­naschutz­ver­ord­nung gehal­ten. Das hat die Locke­rung der Kon­takt­be­schrän­kun­gen und damit auch grö­ße­re Ver­samm­lun­gen unter frei­em Him­mel erst wie­der mög­lich gemacht. Das freut mich per­sön­lich sehr, da die Inan­spruch­nah­me der Grund­rech­te auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung und Ver­samm­lungs­frei­heit eng mit­ein­an­der ver­knüpft und für unse­re Demo­kra­tie sowie unser Zusam­men­le­ben sehr wich­tig sind, sag­te Jacob heu­te in Köln.

Zur Begren­zung der Teil­neh­mer­zahl auf 100 Per­so­nen mach­te der Poli­zei­prä­si­dent deut­lich, dass auch unter den heu­te ver­ein­bar­ten Bedin­gun­gen rund 70 Pro­zent der 900 bei der Poli­zei Köln ange­mel­de­ten Ver­samm­lun­gen des Jah­res 2019 durch­führ­bar wären.

Die Auf­la­ge an Ver­samm­lungs­an­mel­der, eine Lis­te der Teil­neh­mer für die Dau­er von zwei Mona­ten vor­zu­hal­ten, ent­fällt. Auch der gefor­der­te Kor­ri­dor von 3,5 Metern für Ord­ner, Pas­san­ten und Ein­satz­kräf­te wird auf 1,5 Meter redu­ziert und ori­en­tiert sich damit an dem vor­ge­schrie­be­nen Abstand zwi­schen den Versammlungsteilnehmern.

Aus Grün­den des Infek­ti­ons­schut­zes wer­den wei­ter­hin nur Stand­kund­ge­bun­gen ohne Zel­te und Pavil­li­ons, aber kei­ne Auf­zü­ge ermög­licht. Auch die Ver­tei­lung von Fly­ern oder Infor­ma­ti­ons­ma­te­ri­al bleibt aus Grün­den des Infek­ti­ons­ri­si­kos unter­sagt. Das Mate­ri­al darf zur Mit­nah­me bereit­ge­stellt wer­den. Die Dau­er der Ver­samm­lun­gen soll auf maxi­mal 2 Stun­den, die Anzahl gleich­zei­tig statt­fin­den­der Ver­samm­lun­gen auf 10 im Stadt­ge­biet begrenzt werden.

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