Stadt und Polizei Köln haben sich erneut zum Umgang mit Versammlungen abgestimmt und die zulässige Teilnehmerzahl auf 100 Personen erhöht.
Polizeipräsident Uwe Jacob begrüßt, dass der gemeinsame Beschluss vom 22. April dazu geführt habe, dass bis heute insgesamt 55 Versammlungen mit bis zu 20 Teilnehmern bestätigt werden konnten. „Die Bürgerinnen und Bürger haben sich überwiegend sehr verantwortungsvoll an die Vorgaben der Coronaschutzverordnung gehalten. Das hat die Lockerung der Kontaktbeschränkungen und damit auch größere Versammlungen unter freiem Himmel erst wieder möglich gemacht. Das freut mich persönlich sehr, da die Inanspruchnahme der Grundrechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit eng miteinander verknüpft und für unsere Demokratie sowie unser Zusammenleben sehr wichtig sind, sagte Jacob heute in Köln.
Zur Begrenzung der Teilnehmerzahl auf 100 Personen machte der Polizeipräsident deutlich, dass auch unter den heute vereinbarten Bedingungen rund 70 Prozent der 900 bei der Polizei Köln angemeldeten Versammlungen des Jahres 2019 durchführbar wären.
Die Auflage an Versammlungsanmelder, eine Liste der Teilnehmer für die Dauer von zwei Monaten vorzuhalten, entfällt. Auch der geforderte Korridor von 3,5 Metern für Ordner, Passanten und Einsatzkräfte wird auf 1,5 Meter reduziert und orientiert sich damit an dem vorgeschriebenen Abstand zwischen den Versammlungsteilnehmern.
Aus Gründen des Infektionsschutzes werden weiterhin nur Standkundgebungen ohne Zelte und Pavillions, aber keine Aufzüge ermöglicht. Auch die Verteilung von Flyern oder Informationsmaterial bleibt aus Gründen des Infektionsrisikos untersagt. Das Material darf zur Mitnahme bereitgestellt werden. Die Dauer der Versammlungen soll auf maximal 2 Stunden, die Anzahl gleichzeitig stattfindender Versammlungen auf 10 im Stadtgebiet begrenzt werden.