Die Stadt Köln hat die Planung für den Godorfer Hafen nach einem entsprechenden Beschluss des Stadtrates jetzt eingestellt.
Die Planung für eine Erweiterung des Godorfer Hafens geht zurück auf ein Hafenkonzept aus dem Jahr 1988 und die Einleitung verschiedener formeller Planverfahren. Die Häfen und Güterverkehr Köln AG beabsichtigten schon seit längerer Zeit, den bestehenden Hafen Köln-Godorf zu erweitern, um zusätzliche Umschlagskapazitäten für den trimodalen Umschlag vom Binnenschiff zur Schiene und zur Straße zu schaffen.
Ein Bebauungsplan-Aufstellungsbeschluss aus dem Jahr wurde im Juni 1993 erstmals der Öffentlichkeit formell vorgestellt. Die Resonanz in der Bevölkerung war jedoch eher negativ, was durch die gemachten Eingaben mit über 1.000 Unterschriften dokumentiert wurde. Das Verfahren wurde faktisch dann seit 1995 nicht weiter betrieben.
Zur Realisierung des geplanten Hafenbeckens und der Eisenbahnbetriebsanlagen hatte die HGK dann bei der Bezirksregierung Köln die Planfeststellung des Hafenbeckens und der gesamten Hafeninfrastruktur beantragt. Mit Beschluss vom 30. August 2006 stellte die Bezirksregierung Köln den Plan gemäß Wasserhaushaltsgesetz antragsgemäß fest. Das Verwaltungsgericht Köln beziehungsweise das Oberverwaltungsgericht Münster haben diesen Beschluss jedoch für nichtig erklärt.
Ein erneutes Bebauungsplanverfahren für eine Fläche von rund 15,5 Hektar wurde nach der erneuten Bürgerbeteiligung im Oktober 2013 endgültig abgelehnt. Die Planverfahren sind dann ab 2015 nicht weiter bearbeitet worden.