Köln: Pla­nung für den Godor­fer Hafen wur­den nun end­gül­tig eingestellt

Spielplatz am rhein - Ufer - Am Rheinufer - Köln-Sürth Foto: Blick auf den Rhein am Rheinufer (Köln-Sürth)

Die Stadt Köln hat die Pla­nung für den Godor­fer Hafen nach einem ent­spre­chen­den Beschluss des Stadt­ra­tes jetzt eingestellt.

Die Pla­nung für eine Erwei­te­rung des Godor­fer Hafens geht zurück auf ein Hafen­kon­zept aus dem Jahr 1988 und die Ein­lei­tung ver­schie­de­ner for­mel­ler Plan­ver­fah­ren. Die Häfen und Güter­ver­kehr Köln AG beab­sich­tig­ten schon seit län­ge­rer Zeit, den bestehen­den Hafen Köln-Godorf zu erwei­tern, um zusätz­li­che Umschlags­ka­pa­zi­tä­ten für den tri­mo­da­len Umschlag vom Bin­nen­schiff zur Schie­ne und zur Stra­ße zu schaffen.

Ein Bebau­ungs­plan-Auf­stel­lungs­be­schluss aus dem Jahr wur­de im Juni 1993 erst­mals der Öffent­lich­keit for­mell vor­ge­stellt. Die Reso­nanz in der Bevöl­ke­rung war jedoch eher nega­tiv, was durch die gemach­ten Ein­ga­ben mit über 1.000 Unter­schrif­ten doku­men­tiert wur­de. Das Ver­fah­ren wur­de fak­tisch dann seit 1995 nicht wei­ter betrieben.

Zur Rea­li­sie­rung des geplan­ten Hafen­be­ckens und der Eisen­bahn­be­triebs­an­la­gen hat­te die HGK dann bei der Bezirks­re­gie­rung Köln die Plan­fest­stel­lung des Hafen­be­ckens und der gesam­ten Hafen­in­fra­struk­tur bean­tragt. Mit Beschluss vom 30. August 2006 stell­te die Bezirks­re­gie­rung Köln den Plan gemäß Was­ser­haus­halts­ge­setz antrags­ge­mäß fest. Das Ver­wal­tungs­ge­richt Köln bezie­hungs­wei­se das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Müns­ter haben die­sen Beschluss jedoch für nich­tig erklärt.

Ein erneu­tes Bebau­ungs­plan­ver­fah­ren für eine Flä­che von rund 15,5 Hekt­ar wur­de nach der erneu­ten Bür­ger­be­tei­li­gung im Okto­ber 2013 end­gül­tig abge­lehnt. Die Plan­ver­fah­ren sind dann ab 2015 nicht wei­ter bear­bei­tet worden.

Anmer­kun­gen zum Bei­trag? Hin­weis an die Redak­ti­on sen­den.