Am Dienstag hat der Rechnungsprüfungsausschuss den Prüfbericht Sicherheitsdienstleistungen im Rahmen Karneval 2018 bis 2023 behandelt.
Die Prüfergebnisse machen deutlich, dass teilweise eklatante Mängel, insbesondere bei der Vertragsabwicklung, festgestellt wurden. Im Amt für öffentliche Ordnung wurde eine interdisziplinär besetzte Ad-hoc-Arbeitsgruppe als Stabsstelle der Amtsleitung mit enger Begleitung durch das Dezernat der Stadtdirektorin eingerichtet. Aufgabe dieser Gruppe ist es, sowohl die aufgrund des Prüfberichtes zutage getretenen Beanstandungen aufzuarbeiten und abzustellen als auch die notwendigen Maßnahmen für die vertragstreue Abwicklung des 11.11.2023 zu gewährleisten.
Eine weitere Stabstelle, die ebenfalls unmittelbar der Leitung des Amtes zugeordnet ist, wird die Durchführung der Maßnahmen der Gefahrenabwehr am 11.11.2023 umsetzen. Eine Führungskraft im Amt für öffentliche Ordnung wurde von ihren bisherigen Aufgaben entbunden und befindet sich im Urlaub. Disziplinarische Maßnahmen gegen Mitarbeitende werden – auch zu deren Eigenschutz – aktuell geprüft und ggf. eingeleitet. Damit wurde die fachliche Bearbeitung der Großveranstaltung zum Sessionsauftakt 2023 sowohl organisatorisch als auch personell neu aufgestellt.
Um den Beanstandungen bezüglich der Vertragsabwicklung entgegenzuwirken, wird zukünftig eine fortlaufende Prozessbegleitung durch eine interne und externe Revision erfolgen. Bei der Überprüfung des Service- und Sicherheitspersonals übt die Stadt Köln einen hohen Standard aus: Zuverlässigkeitsprüfungen werden nicht nur bei eingesetzten Sicherheitskräften (genauer Wachkräfte gemäß Paragraf 34a Gewerbeordnung), sondern auch bei eingesetzten Servicekräften durchgeführt. Dies ist weit mehr als gesetzlich vorgeschrieben. Nachgemeldete Einsatzkräfte wurden bereits zum Straßenkarneval 2023 so lange als Servicekräfte behandelt, bis die Eintragungen im Bewachungsregister überprüft werden konnten. Zusätzlich wurden die Service- und Sicherheitskräfte durch den Zoll und die Gewerbeabteilung des Amtes für öffentliche Ordnung geprüft.
Bezüglich der beanstandeten Verstöße gegen die Arbeits- und Pausenzeiten der Service- und Sicherheitskräfte wurde, dem Hinweis des Rechnungsprüfungsamtes folgend, die Bezirksregierung Köln über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt. Mit Blick auf die vergangenen Vertragsjahre werden Sanktionsmöglichkeiten gegen den Dienstleister mit Blick auf festgestellte Vertragsverstöße geprüft und entsprechend umgesetzt.