Neuss: Laden­dieb ohne Wohn­sitz erwar­tet beschleu­nig­tes Verfahren

Kaufhaus - Personen - Verkäuferin - Kunde - Galeria Kaufhof Foto: Verkauf in einem Kaufhaus (Galeria Kaufhof), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Am Mon­tag gegen 18:30 Uhr erwisch­ten Laden­de­tek­ti­ve einen 45-Jäh­ri­gen auf fri­scher Tat beim Dieb­stahl von Parfum.

Vor einem Kauf­haus an der Nie­der­stra­ße spra­chen sie den mut­maß­li­chen Laden­dieb an und hiel­ten ihn anschlie­ßend bis zum Ein­tref­fen der Poli­zei fest. Die Poli­zei­be­am­ten nah­men ihn sodann vor­läu­fig fest. Ein Rich­ter schick­te den mut­maß­li­chen Laden­dieb – der sich ohne fes­ten Wohn­sitz in Deutsch­land auf­hält – im Rah­men des beschleu­nig­ten Ver­fah­rens in Haupt­ver­hand­lungs­haft. Die Ermitt­lun­gen der Kri­po dau­ern an.

Das beschleu­nig­te Ver­fah­ren ist nach dem Gesetz in sol­chen Fäl­len mög­lich, in denen der Sach­ver­halt ein­fach gela­gert ist – also für die Ver­fah­rens­be­tei­lig­ten leicht über­schau­bar – oder eine kla­re Beweis­la­ge besteht; so etwa, wenn der Beschul­dig­te gestän­dig ist. Es dient der – nicht zuletzt prä­ven­tiv wir­ken­den – zügi­gen Straf­ver­fol­gung. Die­ses Ver­fah­ren kann dar­über hin­aus zur Ver­mei­dung oder Ver­kür­zung von Unter­su­chungs­haft beitragen.

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