Kin­der: Regie­rung einig bei Coro­na-Son­der­ur­laub für Eltern

Frauen - Mütter - Kinderwagen - Kleinkinder - Park - Weg - Bäume Foto: Sicht auf Mütter mit Kleinkindern, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Bun­des­re­gie­rung hat sich offen­bar dar­auf ver­stän­digt, wie der ange­kün­dig­te Coro­na-Son­der­ur­laub für Eltern umge­setzt wer­den soll.

Das Kabi­nett habe bei sei­ner Sit­zung am Mitt­woch eine ent­spre­chen­de For­mu­lie­rungs­hil­fe beschlos­sen, berich­tet das „Redak­ti­ons­netz­werk Deutsch­land”. Dem­nach soll Para­graf 56 Absatz 1a des Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes um einen Halb­satz ergänzt wer­den. Eltern sol­len künf­tig auch dann einen Anspruch auf Ent­schä­di­gung bei Lohn­ein­bu­ßen wegen Kin­der­be­treu­ung haben, wenn in Schu­len die Prä­senz­pflicht aus­ge­setzt wird.

Bis­lang bestand der Ent­schä­di­gungs­an­spruch nur bei einer behörd­li­chen ange­ord­ne­ten Schlie­ßung der Schu­le. 67 Pro­zent des Ver­dienst­aus­falls wer­den erstat­tet, höchs­tens 2.016 Euro im Monat. Die nun gefun­de­ne Lösung ist ein Mini­mal­kom­pro­miss. Die SPD hät­te sich auch ech­ten Son­der­ur­laub bei vol­lem Lohn­aus­gleich durch den Arbeit­ge­ber vor­stel­len kön­nen, war damit aber am Wider­stand der Uni­on gescheitert.

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