Köln: Betreu­ungs­ver­bot mit bedarfs­ori­en­tier­ter Notbetreuung

Kinder - Sandkasten - Spielzeug - Spielplatz - Öffentlichkeit Foto: Kind im Sandkasten an einem Spielplatz, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Ab Mon­tag gilt in der Stadt Köln in den Kitas ein Betreu­ungs­ver­bot mit bedarfs­ori­en­tier­ter Notbetreuung.

Kin­der dür­fen dem­nach nur noch mit einer Aus­nah­me­re­ge­lung in den Kitas betreut wer­den. Gleich­zei­tig wer­den wei­ter­hin umfang­rei­che Test­mög­lich­kei­ten für die Kin­der und Beschäf­tig­ten in der Kin­der­ta­ges­be­treu­ung angeboten.

Für die Kin­der­ta­ges­be­treu­ung gibt es in Nord­rhein-West­fa­len ab dem 26. April 2021 neue Regelungen:

  • Unter einer Sie­ben-Tage-Inzi­denz von 165 gibt es den bereits bekann­ten ein­ge­schränk­ten Regelbetrieb
  • Ab einer Sie­ben-Tage-Inzi­denz von 165 an drei auf­ein­an­der fol­gen­den Tagen gilt ab dem über­nächs­ten Tag ein Betreu­ungs­ver­bot mit bedarfs­ori­en­tier­ter Notbetreuung
  • Eine Rück­kehr von der bedarfs­ori­en­tier­ten Not­be­treu­ung in den ein­ge­schränk­ten Regel­be­trieb erfolgt, wenn die Sie­ben-Tage-Inzi­denz an fünf auf­ein­an­der fol­gen­den Werk­ta­gen wie­der unter 165 liegt

Der Inzi­denz­wert in Köln liegt seit drei auf­ein­an­der fol­gen­den Tagen über 165, so dass nur noch die bedarfs­ori­en­tier­te Not­be­treu­ung ange­bo­ten wer­den kann.

Wei­te­re Kin­der, zum Bei­spiel mit einem beson­de­ren, indi­vi­du­el­len Bedarf oder mit einer Behin­de­rung, kön­nen die bedarfs­ori­en­tier­te Not­be­treu­ung eben­falls nutzen.

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