BMG: Gesund­heits­mi­nis­ter pla­nen Schnelltest-Betrug-Taskforce

Hotgen Coronavirus Antigen Test - Aesku Rapid Cov-2 Antigen Schnelltest - Boson Rapid Sars Cov-2 Antigen Test Foto: Verschiedene, in Deutschland zugelassene Corona-Schnelltest, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Gesund­heits­mi­nis­ter von Bund und Län­der haben sich am Mon­tag im Kampf gegen Schnell­test-Betrü­ger auf eine neue Taskforce geeinigt.

Das berich­tet das Por­tal „Busi­ness Insi­der” unter Beru­fung auf Krei­se der Gesund­heits­mi­nis­ter­kon­fe­renz. Ver­tre­ter von Bund und Län­der sol­len dem­nach Vor­schlä­ge für eine neue Rechts­ver­ord­nung machen, die stär­ke­re Kon­trol­len von Schnell­test­be­trei­bern ermög­licht. Unter ande­rem soll dazu bei­spiels­wei­se die Zusam­men­ar­beit mit Finanz­äm­tern inten­si­viert wer­den, indem die Test-Abrech­nun­gen mit Umsatz­an­ga­ben der Betrei­ber­fir­men abge­gli­chen werden.

In der Ver­ord­nung soll zudem auch die Höhe des Betrags ange­passt wer­den, die Betrei­ber von Test­zen­tren pro Schnell­test bekom­men. Im Gespräch sind 12 Euro statt wie bis­her 18 Euro. Auf kon­kre­te Zah­len habe man sich dem Ver­neh­men nach in der Sit­zung der Gesund­heits­mi­nis­ter nicht geei­nigt, hieß es. Eben­so unklar ist bis­lang offen­bar, bis wann die Taskforce ihre Vor­schlä­ge machen soll. Eben­falls sol­len die Län­der genau­er bei Abrech­nun­gen hin­se­hen und im Rah­men von Plau­si­bi­li­täts­prü­fun­gen mög­li­che Betrü­ger mel­den. Auch hier sind offen­bar aber Details nicht klar.

Denn laut der bis­her gel­ten­den Rechts­ver­ord­nung lässt sich nicht prü­fen, wie vie­le Tests in einem Zen­trum wirk­lich durch­ge­führt wur­den. Kon­kre­te Gesprä­che, wie also unter der bestehen­den Rechts­la­ge kon­trol­liert wer­den kann, soll es des­halb noch unter ande­rem mit dem Städ­te- und Gemein­de­tag geben.

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