Auf­ent­halts­recht: Hun­der­te Ver­dachts­fäl­le auf Scheinvaterschaften

Blumen - Sitzbank - Wiese - Baum - Junge Frau - Älterer Mann Foto: Ein älterer Mann und eine junge Frau auf einer Bank, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Innen­mi­nis­te­ri­en der Bun­des­län­der ver­zeich­nen Hun­der­te Ver­dachts­fäl­le auf soge­nann­te Scheinvaterschaften.

In allen Län­dern gab es einer Abfra­ge der „Welt am Sonn­tag” zufol­ge in jün­ge­rer Ver­gan­gen­heit straf­recht­li­che Ermitt­lun­gen wegen sol­cher Fäl­le. Dabei rei­sen schwan­ge­re Frau­en aus Län­dern außer­halb der EU nach Deutsch­land ein und zah­len meh­re­re Tau­send Euro an meist mit­tel­lo­se deut­sche Män­ner, die die Vater­schaft für die unge­bo­re­nen Kin­der über­neh­men. Auf die­se Wei­se erlan­gen die Müt­ter, die Kin­der und Geschwis­ter­kin­der ein Auf­ent­halts­recht in Deutsch­land. Die meis­ten Ver­dachts­fäl­le gab es der Abfra­ge zufol­ge in Baden-Würt­tem­berg (189 Fäl­le), Bay­ern (120), Bre­men (97) und Ham­burg (78).

Poli­zei und Staats­an­walt­schaft gehen davon aus, dass die­se Ver­dachts­fäl­le nur einen klei­nen Teil des tat­säch­li­chen Umfangs die­ser Straf­ta­ten aus­ma­chen. An die­sem ille­ga­len Geschäft ver­die­nen der „Welt am Sonn­tag” zufol­ge sowohl dubio­se Ver­mitt­lungs­agen­tu­ren mit, die Müt­ter und Schein­vä­ter zusam­men­brin­gen, als auch unse­riö­se Nota­re, die sol­che ver­meint­li­chen Vater­schaf­ten den Behör­den gegen­über beglaubigen.

In einem aktu­el­len Fall in Ber­lin ver­mu­ten Ermitt­lungs­be­hör­den von Poli­zei und Staats­an­walt­schaft Ver­bin­dun­gen zu einer Ban­de orga­ni­sier­ter Kri­mi­nel­ler, die auch Men­schen­han­del betrie­ben haben soll, schreibt das Blatt. Ermitt­ler berich­ten, dass sol­che Schein­va­ter­schaf­ten die öffent­li­chen Haus­hal­te belas­ten kön­nen. Die zustän­di­gen Jugend­äm­ter kön­nen die oft mit­tel­lo­sen Väter im Bedarfs­fall nicht zu Unter­halts­zah­lun­gen für die Kin­der her­an­zie­hen. Nur die wenigs­ten Ver­dachts­fäl­le kön­nen jedoch bei straf­recht­li­chen Ermitt­lun­gen am Ende zwei­fels­frei als Schein­va­ter­schaf­ten bewie­sen werden.

Eini­ge Bun­des­län­der for­dern, die Geset­zes­la­ge zu ver­schär­fen, um miss­bräuch­li­che Vater­schafts­er­ken­nun­gen zu ver­hin­dern. Das nord­rhein-west­fä­li­sche Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um plant eine Geset­zes­vor­la­ge, laut der künf­tig unter ande­rem nur noch Aus­län­der­be­hör­den Vater­schaf­ten beur­kun­den kön­nen sol­len, nicht mehr Notare.

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