Aus­land: Grenz­ver­kehr auf das Not­wen­di­ge reduzieren

Grenzmarkierung - BRD - Bundesrepublik Deutschland - Deutschland - Schild - Haus Foto: Eine Grenzmarkierung der Bundesrepublik Deutschland, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Nach der Ein­stu­fung der Nie­der­lan­de als Hoch­in­zi­denz­ge­biet wur­de dazu auf­ge­ru­fen, den Grenz­ver­kehr auf das Not­wen­di­ge zu reduzieren.

„Für die­je­ni­gen, die trotz­dem rei­sen müs­sen, haben wir kla­re Regeln geschaf­fen”, sag­te Laschet am Sonn­tag. Die Test­pflicht für Ein­rei­sen­de sei dabei ein wich­ti­ger Bau­stein in der Pan­de­mie­be­kämp­fung. „Tests hel­fen, Infek­tio­nen zu ent­de­cken und die Virus­ver­brei­tung zu ver­hin­dern.” Für den grenz­über­schrei­ten­den Lebens­all­tag von Pend­lern habe man zudem eine Lösung gefun­den, die „sowohl der pan­de­mi­schen Lage als auch der Lebens­wirk­lich­keit der Men­schen gerecht wird”.

Ab Diens­tag gilt bei Ein­rei­se aus den Nie­der­lan­den grund­sätz­lich die Pflicht zum Mit­füh­ren eines aktu­el­len Test­nach­wei­ses. Der Test darf höchs­tens 48 Stun­den vor der Ein­rei­se vor­ge­nom­men wor­den sein. Für Pend­ler, die die Gren­ze wegen ihres Berufs, ihres Stu­di­ums oder ihrer Aus­bil­dung regel­mä­ßig über­que­ren müs­sen, ist in NRW ein nega­ti­ver Test 72 Stun­den gül­tig, sodass sie sich bis zu zwei Mal in einer Arbeits­wo­che tes­ten las­sen müssen.

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