Ber­lin: Apo­the­ken dür­fen Des­in­fek­ti­ons­mit­tel jetzt selbst herstellen

Hinweis - Fehlende Desinfektionsmittel - dm - Drogeriemarkt - Regal Foto: Fehlende Desinfektionsmittel in einer Drogerie, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Apo­the­ken dür­fen Des­in­fek­ti­ons­mit­tel ange­sichts der Knapp­heit in Deutsch­land auf­grund des Coro­na­vi­rus selbst herstellen.

Das schrei­ben die Zei­tun­gen des „Redak­ti­ons­netz­werks Deutsch­land” in ihren Don­ners­tag­aus­ga­ben unter Beru­fung auf die Bun­des­ver­ei­ni­gung Deut­scher Apo­the­ker­ver­bän­de (ABDA). Ein­zel­ne Regeln der euro­päi­schen Bio­zid­ver­ord­nung, die dem bis­lang im Weg gestan­den hat­ten, sind dafür seit Mitt­woch­mit­tag außer Kraft gesetzt.

Dem­nach hat die Bun­des­stel­le für Che­mi­ka­li­en nach einem Tref­fen des Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­ums mit Ver­tre­tern von Gesund­heits­ver­bän­den eine All­ge­mein­ver­fü­gung „zur Zulas­sung 2‑Pro­pa­nol-hal­ti­ger Bio­zid­pro­duk­te zur hygie­ni­schen Hän­de­des­in­fek­ti­on auf­grund einer Gefahr für die öffent­li­che Gesund­heit” erlassen.

Die Bun­des­ver­ei­ni­gung Deut­scher Apo­the­ker­ver­bän­de (ABDA) begrüßt den Beschluss. „Apo­the­ken kön­nen sich nun umge­hend dar­an machen, Des­in­fek­ti­ons­mit­tel her­zu­stel­len”, sag­te ein ABDA-Spre­cher dem RND. Wich­tig sei es, nun die nöti­gen Grund­stof­fe – vor­wie­gend unter­schied­li­che Alko­ho­le – in „aus­rei­chen­dem Maße zur Ver­fü­gung zu stel­len”. Des­halb ste­he man in engem Kon­takt mit dem phar­ma­zeu­ti­schen Groß­han­del, erklär­te der ABDA.

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