Apotheken dürfen Desinfektionsmittel angesichts der Knappheit in Deutschland aufgrund des Coronavirus selbst herstellen.
Das schreiben die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland” in ihren Donnerstagausgaben unter Berufung auf die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA). Einzelne Regeln der europäischen Biozidverordnung, die dem bislang im Weg gestanden hatten, sind dafür seit Mittwochmittag außer Kraft gesetzt.
Demnach hat die Bundesstelle für Chemikalien nach einem Treffen des Bundesgesundheitsministeriums mit Vertretern von Gesundheitsverbänden eine Allgemeinverfügung „zur Zulassung 2‑Propanol-haltiger Biozidprodukte zur hygienischen Händedesinfektion aufgrund einer Gefahr für die öffentliche Gesundheit” erlassen.
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) begrüßt den Beschluss. „Apotheken können sich nun umgehend daran machen, Desinfektionsmittel herzustellen”, sagte ein ABDA-Sprecher dem RND. Wichtig sei es, nun die nötigen Grundstoffe – vorwiegend unterschiedliche Alkohole – in „ausreichendem Maße zur Verfügung zu stellen”. Deshalb stehe man in engem Kontakt mit dem pharmazeutischen Großhandel, erklärte der ABDA.