Ber­lin: Aus­set­zung der Hartz-IV-Ver­mö­gens­prü­fung bei Paaren

Agentur für Arbeit - Arbeitsamt - Butzweilerhofallee - Köln-Ossendorf Foto: Agentur für Arbeit an der Butzweilerhofallee (Köln-Ossendorf)

Die Lin­ken-Che­fin Kat­ja Kip­ping dringt dar­auf, dass die Ver­mö­gens­prü­fung für Arbeits­lo­sen­geld II bei Paa­ren aus­ge­setzt wird.

„Jetzt in der Kri­se ist die Anrech­nung der Part­ner­ein­kom­men beson­ders absurd. Sie führt zu einem enor­men büro­kra­ti­schen Prüf­auf­wand, den die Sach­be­ar­bei­ten­den in den Job­cen­tern gera­de schon so kaum bewäl­ti­gen kön­nen ange­sichts der hohen Zahl an neu­en Anträ­gen”, sag­te Kip­ping den Zei­tun­gen der Fun­ke-Medi­en­grup­pe (Mitt­woch­aus­ga­ben).

Die Lin­ken-Che­fin for­der­te ein Bedarfs­ge­mein­schafts­mo­ra­to­ri­um, also einen Auf­schub der Prü­fun­gen für Bedarfs­ge­mein­schaf­ten. „Wenn die Kri­se abflaut, ist dann zu prü­fen, ob sich dies bewährt hat und auf Dau­er gestellt wer­den kann”, sag­te Kip­ping. Je nach­dem, wie hoch die Wohn­kos­ten der­zeit aus­fal­len, kön­ne es pas­sie­ren, dass Men­schen in ein­ge­tra­ge­nen Part­ner­schaf­ten kein Anrecht auf die Grund­si­che­rung erhalten.

„Men­schen soll­ten nicht gezwun­gen wer­den, Taschen­geld­emp­fän­ger zu wer­den. Viel­mehr soll­ten sie eine eigen­stän­di­ge Grund­si­che­rung bekom­men”, sag­te Kip­ping. Erschwe­rend hin­zu kom­me, dass in der der­zei­ti­gen Rege­lung nicht nur Antrags­stel­ler in ehe­ähn­li­chen Ein­stands­ge­mein­schaf­ten betrof­fen sei­en, son­dern „auch Men­schen, die ein­fach so zusam­men leben”, sag­te Kip­ping. „Dass es sich nicht um eine ehe­ähn­li­che Ein­stands­ge­mein­schafts, son­dern ledig­lich um eine Wohn­ge­mein­schaft han­delt, müs­sen dann die Antrags­stel­len­den bewei­sen”, kri­ti­sier­te die Linken-Politikerin.

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