Ber­lin: Jus­tiz soll die Ren­ten-Dop­pel­be­steue­rung klären

Rentenversicherung - Deutsche Rentenversicherung - Logo - Baum - Haus - Gebäude Foto: Deutsche Rentenversicherung Bund, Urheber: dts Nachrichtenagentur

In der Dis­kus­si­on um eine mög­li­che Dop­pel­be­steue­rung von Alters­be­zü­gen setzt die Deut­sche Ren­ten­ver­si­che­rung auf eine juris­ti­sche Klärung.

Aus Sicht der Behör­de soll­te „die The­ma­tik der Dop­pel­be­steue­rung auf­merk­sam wei­ter ver­folgt und – falls die Gerich­te hier Hand­lungs­be­darf sehen – gege­be­nen­falls gegen­ge­steu­ert wer­den”, teil­te ein Spre­cher der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung Bund den Zei­tun­gen der Fun­ke-Medi­en­grup­pe (Don­ners­tag­aus­ga­ben) mit. Die Fra­ge, ob es bei der Ren­te zu einer Dop­pel­be­steue­rung kom­me, wer­de seit Jah­ren „kon­tro­vers dis­ku­tiert”. Es blei­be nun abzu­war­ten, zu wel­cher Ent­schei­dung der Bun­des­fi­nanz­hof in dem aktu­ell anhän­gi­gen Ver­fah­ren komme.

Das Gericht hat­te kürz­lich ange­kün­digt, noch in die­sem Jahr über die hef­tig umstrit­te­ne Ren­ten­be­steue­rung ent­schei­den zu wol­len. Eine ent­spre­chen­de Kla­ge läuft der­zeit vor dem Bun­des­fi­nanz­hof. Seit dem Jahr 2005 wer­den Ren­ten besteu­ert. Zu wel­chem Anteil, hängt vom Jahr des Ren­ten­be­ginns ab. Bei Ruhe­ständ­lern, die 2005 oder vor­her in Ren­te gegan­gen sind, sind 50 Pro­zent der Bezü­ge steu­er­pflich­tig. Die­ser Anteil steigt über die Jah­re, ab 2040 muss die kom­plet­te Ren­te ver­steu­ert wer­den. Gleich­zei­tig soll die Steu­er auf die Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge schritt­wei­se sin­ken und bis 2025 bei null liegen.

Kri­ti­ker glau­ben aller­dings, dass ein gewis­ser Teil der Rent­ner in einer Über­gangs­pha­se sowohl bei den Bei­trä­gen als auch bei den Bezü­gen belas­tet wird und es somit zu einer unrecht­mä­ßi­gen Dop­pel­be­steue­rung kommt.

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