Der Koordinationsrat der Muslime hat dem Bundesinnenministerium ein Konzept für die schrittweise Öffnung der Moscheen vorgelegt.
„Das Betreten der Moscheen ist nur mit einem Mundschutz möglich”, heißt es in dem Papier, über das die „Bild” (Freitagausgabe) berichtet. Zu den weiteren Auflagen für Moscheen, die inmitten des Fastenmonats Ramadan öffnen sollen, gehört das Verbot der rituellen Waschung in Sanitäranlagen. Dazu sollen im Gebetsraum jedem Besucher „zehn Quadratmeter Fläche zur Verfügung stehen”.
In den ersten Tagen sollen Moscheen nur für das Mittagsgebet und „gegebenenfalls das Nachmittagsgebet” öffnen. Trotz der Auflagen will der „Koordinationsrat der Muslime” älteren Menschen ab 65 Jahren „dringend empfehlen, ihre Gebete zu Hause zu verrichten und zu ihrem eigenen Schutz nicht in die Moschee zu kommen”. Auch Jugendliche unter 16 Jahren sollen während der Coronakrise nicht an den Gottesdiensten teilnehmen. Moscheen, die nicht zur Einhaltung der Auflagen imstande sind, wird „dringend davon abgeraten, die stufenweise Öffnung einzuleiten”.
Der Fastenmonat Ramadan beginnt am Freitag (24. April 2020) und endet am 23. Mai 2020. Der Beginn der schrittweisen Öffnung der Moscheen wird von Gesprächen zwischen Bundeskanzleramt und Ministerpräsidenten am 30. April 2020 anvisiert.