Ber­lin: Rück­ho­lung von IS-Kämp­fern zum Erlie­gen gekommen

Auswärtiges Amt - Schild - Adler - Gebäude Foto: Auswärtiges Amt, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Rück­ho­lung von deut­schen IS-Kämp­fern in Syri­en und im Nord­irak ist weit­ge­hend zum Erlie­gen gekommen.

Seit Ende August 2019 wur­de nach offi­zi­el­len Anga­ben nur eine deut­sche Frau mit ihren drei Kin­dern zurück­ge­holt, wie es aus der Ant­wort des Aus­wär­ti­gen Amts auf eine Anfra­ge der Grü­nen im Bun­des­tag her­vor­geht, über die die Fun­ke-Zei­tun­gen berich­ten. In ihr erklärt die Regie­rung, sie kön­ne „der­zeit kei­ne zeit­li­che Pro­gno­se für künf­ti­ge Rück­ho­lun­gen tref­fen”. Ein Grund dafür dürf­te die Coro­na-Pan­de­mie sein: Grenz­über­gän­ge und Flug­hä­fen in der Regi­on sind nach Anga­ben der Regie­rung geschlossen.

Das Pro­blem wer­de „wei­ter von der Bun­des­re­gie­rung aus­ge­ses­sen”, kri­ti­sier­te die Grü­nen-Innen­po­li­ti­ke­rin Ire­ne Miha­lic. Sie warn­te, die unüber­sicht­li­che Lage ber­ge die Gefahr, dass ehe­ma­li­ge Kämp­fer unkon­trol­liert zurück­kom­men könn­ten „und hier womög­lich schwers­te Straf­ta­ten bege­hen”. Von 629 isla­mis­ti­schen Gefähr­dern in Deutsch­land sind nach Anga­ben der Regie­rung 109 Rück­keh­rer aus Syri­en und dem Irak. Miha­lic for­der­te die Bun­des­re­gie­rung auf, die Bun­des­bür­ger kon­trol­liert zurück­zu­füh­ren, um ihnen hier den Pro­zess zu machen. Fer­ner müs­se dafür Sor­ge getra­gen wer­den, „dass die Kin­der schnells­tens aus­rei­sen kön­nen und nicht län­ger für die Straf­ta­ten ihrer Eltern in den Lagern unter unmensch­li­chen Bedin­gun­gen fest­ge­hal­ten werden”.

Laut Bun­des­re­gie­rung sind mehr als 1.070 Isla­mis­ten aus Deutsch­land Rich­tung Syri­en und den Irak gereist. Zu jedem zwei­ten lägen kon­kre­te Anhalts­punk­te vor, dass sie für Ter­ror­grup­pen gekämpft oder die­se zumin­dest unter­stützt haben. Über 450 Per­so­nen hal­ten sich nach Kennt­nis der Bun­des­re­gie­rung im Aus­land auf – mut­maß­lich in Syri­en oder im Irak. Alle übri­gen sind ent­we­der gestor­ben – schät­zungs­wei­se mehr als 260 – oder zurück in Deutsch­land. Von den 450 haben 158 neben der deut­schen eine wei­te­re Staats­bür­ger­schaft, in 32 Fäl­len die marok­ka­ni­sche, in 27 die tür­ki­sche, in 17 die tune­si­sche und in 14 die afgha­ni­sche. In kei­nem Fall wur­de einem Dop­pel­staat­ler der deut­sche Pass entzogen.

Der Bun­des­tag hat­te zwar im Früh­som­mer 2019 das Gesetz ent­spre­chend ver­schärft: Wer im Aus­land für eine Ter­ror­mi­liz in den Kampf zieht, muss seit­her mit dem Ent­zug der deut­schen Staats­bür­ger­schaft rech­nen. Aller­dings gilt dies nicht rück­wir­kend, son­dern nur für künf­ti­ge Fäl­le. Wie aus der Ant­wort der Bun­des­re­gie­rung wei­ter her­vor­geht, sind ins­ge­samt 111 Per­so­nen mit Deutsch­land­be­zug in Nord­sy­ri­en wegen Ter­ro­ris­mus­ver­dacht in Gefan­gen­schaft oder in Gewahrsam.

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