BMF: Rekord bei Kon­ten­ab­fra­gen und Finanz­äm­ter immer neugieriger

Finanzamt - Gebäude - Schriftzug Foto: Gebäude eines Finanzamtes, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Finanz­be­hör­den nut­zen die Mög­lich­keit auto­ma­ti­scher Kon­ten­ab­fra­gen so häu­fig wie nie zuvor.

Im ver­gan­ge­nen Jahr erkun­dig­te sich die Steu­er­ver­wal­tung in 294.000 Fäl­len bei Ban­ken vor­nehm­lich nach Kon­ten, aber auch nach Depots und Schließ­fä­chern. Das berich­tet die „Welt am Sonn­tag” unter Beru­fung auf Zah­len des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­ums. Damit habe sich die Zah­ler der Abru­fe seit 2015 ver­drei­facht. Damals wur­de das Instru­ment zur Veri­fi­ka­ti­on von Anga­ben der Steu­er­pflich­ti­gen von den Finanz­be­hör­den ledig­lich 98.000 Mal genutzt. 2021 gab es 286.000 Abfra­gen. Auch ins­ge­samt erreich­ten die Abfra­gen, die stets über das Bun­des­zen­tral­amt für Steu­ern lau­fen, einen neu­en Höchstwert.

Die Gesamt­zahl klet­ter­te noch ein­mal leicht auf 1,142 Mil­lio­nen nach 1,140 Mil­lio­nen im Jahr zuvor. Die meis­ten Abru­fe kamen dabei erneut von Gerichts­voll­zie­hern mit 655.000. Das waren aller­dings rund 30.000 weni­ger als 2021. Die übri­gen 193.000 Abfra­gen ver­lang­ten Sozi­al­be­hör­den und ande­re Bedarfs­trä­ger. Der Bun­des­be­auf­trag­te für den Daten­schutz und die Infor­ma­ti­ons­frei­heit, Ulrich Kel­ber, sieht die Jahr für Jahr wei­ter stei­gen­de Zahl kri­tisch. „Ein Kon­ten­ab­ruf stellt einen Ein­griff in das Grund­recht auf infor­ma­tio­nel­le Selbst­be­stim­mung dar”, sag­te der frü­he­re SPD-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te. Kel­ber ver­langt, dass „das Ver­fah­ren drin­gend vom Gesetz­ge­ber eva­lu­iert” wird.

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