BMF: Zahl der Abfra­gen von Kon­to­da­ten steigt 2021 auf 1,14 Millionen

Bundesministerium der Finanzen - BMF - Bundesbehörde - Schild - Gebäude - Berlin Foto: Bundesministerium der Finanzen (Berlin), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Behör­den haben im ver­gan­ge­nen Jahr häu­fi­ger Daten zu Kon­ten, Depots und Schließ­fä­chern bei Ban­ken abge­fragt als je zuvor.

Das berich­tet die „Welt” (Frei­tag­aus­ga­be) unter Beru­fung auf das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um. Dem­nach waren es 2021 mit 1,14 Mil­lio­nen Abru­fen zwölf Pro­zent mehr als 2020, als mit 1,01 Mil­lio­nen Abru­fen erst­mals die Mil­lio­nen-Mar­ke geknackt wur­de. Die meis­ten Abru­fe kamen 2021 erneut von Gerichts­voll­zie­hern. Sie initi­ier­ten 685.000 Abfra­gen, ein Plus von drei Pro­zent gegen­über dem Vor­jahr. Deut­lich grö­ßer war der Zuwachs bei der Zahl der Abfra­gen von Finanz­be­hör­den. 286.000 Abfra­gen bedeu­ten ein Plus von 27 Pro­zent gegen­über 2020. Die übri­gen kamen von Sozi­al­be­hör­den und sons­ti­gen Bedarfs­trä­gern. 2015 gab es ins­ge­samt nur 302.000 Abrufe.

Kri­tik an den seit Jah­ren stei­gen­den Zah­len kommt aus den Rei­hen von CDU und CSU. Dort for­dert man eine Eva­lu­ie­rung des Ver­fah­rens. „Gera­de im Bereich der Finanz­ver­wal­tung wer­den wir hin­ter­fra­gen, in wie vie­len Fäl­len auf­grund der Infor­ma­tio­nen aus dem Kon­ten­ab­ruf Buß­geld- oder Straf­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet wur­den”, sag­te Ant­je Till­mann, finanz­po­li­ti­sche Spre­che­rin der Uni­ons­frak­ti­on, der „Welt”. Sie sehe zwar die Bedeu­tung für den Kampf gegen Steu­er­hin­ter­zie­hung, Sozi­al­be­trug, Geld­wä­sche und Ter­ro­ris­mus­fi­nan­zie­rung, Behör­den müss­ten das Instru­ment aber immer ange­mes­sen einsetzen.

Der Bun­des­be­auf­trag­te für den Daten­schutz und die Infor­ma­ti­ons­frei­heit, Ulrich Kel­ber, hat­te bereits im Vor­jahr eine Eva­lu­ie­rung der Kon­ten­ab­fra­ge gefor­dert. Bis heu­te habe sich der Gesetz­ge­ber dazu aller­dings nicht geäu­ßert, teil­te die Daten­schutz­be­hör­de der „Welt” mit. Bei der SPD begrüßt man dage­gen die Ent­wick­lung. „Die von den Finanz- und Sozi­al­äm­tern durch­ge­führ­ten Kon­ten­ab­ru­fe zei­gen, dass Steu­er­hin­ter­zie­hung, Geld­wä­sche und Sozi­al­leis­tungs­be­trug mit mehr Nach­druck ver­folgt wer­den. Das ist gut so”, sag­te Micha­el Schro­di, finanz­po­li­ti­scher Spre­cher der SPD-Frak­ti­on im Bun­des­tag, der „Welt”. Der Daten­schutz ste­he den Kon­ten­ab­ru­fen nicht ent­ge­gen. Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt habe fest­ge­stellt, dass der Kon­ten­ab­ruf für eine gleich­mä­ßi­ge Besteue­rung erfor­der­lich sei und nicht gegen das Recht der infor­ma­tio­nel­len Selbst­be­stim­mung verstoße.

Ursprüng­lich wur­de das Kon­ten­ab­ruf­ver­fah­ren zum Zwe­cke der Geld­wä­sche­be­kämp­fung und der Ter­ro­ris­mus­ab­wehr ein­ge­führt. Mit der Zeit beka­men immer mehr Stel­len die Mög­lich­keit, Kon­ten von Bür­gern zu ermit­teln: 2005 die Finanz­äm­ter und Sozi­al­be­hör­den, um Steu­er­be­trü­ger und ande­re säu­mi­ge Zah­ler zu ermit­teln, 2013 die Gerichts­voll­zie­her, um pri­va­te For­de­run­gen von Gläu­bi­gern ein­zu­trei­ben. Den Stel­len wird die Exis­tenz von Kon­ten, Depots und Schließ­fä­chern mit­ge­teilt, wann sie ein­ge­rich­tet und gege­be­nen­falls auf­ge­löst wur­den. Sie bekom­men aber kei­ne Infor­ma­tio­nen zu Kon­to­stän­den und Kontobewegungen.

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