BMF: Zahl der Geld­wä­sche-Ver­dachts­hin­wei­se deut­lich gestiegen

Euroscheine - Dollarscheine - Währung - Geld Foto: Euro- und Dollarscheine, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Zahl der Ver­dachts­fäl­le wegen Geld­wä­sche und Ter­ror­fi­nan­zie­rung hat deut­lich zugenommen.

Bei der beim Zoll ange­sie­del­ten Son­der­ein­heit Finan­cial Intel­li­gence Unit (FIU) sei­en im Jahr 2019 ins­ge­samt 114.000 Ver­dachts­mel­dun­gen ein­ge­gan­gen, heißt es in einem inter­nen Papier des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­ums, über wel­ches das „Han­dels­blatt” (Mitt­wochs­aus­ga­be) berich­tet. Dies sei ein neu­er Rekord­wert und ein Plus von 48 Pro­zent gegen­über dem Vorjahr.

Trotz des star­ken Anstiegs habe die FIU 2019 deut­lich weni­ger Mel­dun­gen an die Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den abge­ge­ben. So sei­en im Vor­jahr 38.000 Mel­dun­gen wei­ter­ge­ge­ben wor­den, wäh­rend es 2018 noch fast 49.000 gewe­sen seien.

Die gesun­ke­ne Zahl zei­ge, „dass die FIU ihre Fil­ter­funk­ti­on wahr­nimmt”, heißt es in dem Papier des Finanz­mi­nis­te­ri­ums. Stark abge­nom­men habe auch die Zahl der unbe­ar­bei­te­ten Fäl­le, wegen denen die FIU in der Kri­tik steht. So sei­en zum Jah­res­en­de 2019 noch rund 30.000 Fäl­le in Bear­bei­tung gewe­sen, drei Mona­te zuvor sei­en es noch über 48.000 gewe­sen, heißt es in dem Papier weiter.

Die stei­gen­den Mel­dun­gen sei­en kein Beleg dafür, dass Geld­wä­sche oder Ter­ror­fi­nan­zie­rung grund­sätz­lich zuneh­me, berich­tet die Zei­tung unter Beru­fung auf zwei bis­lang unver­öf­fent­lich­te Stu­di­en im Auf­trag des Bundesfinanzministeriums.

Es habe sich bei Ban­ken eine „infla­tio­nä­re Pra­xis der Ver­dachts­mel­dun­gen” eta­bliert, die aus Sicht von Staats­an­walt­schaf­ten kon­tra­pro­duk­tiv sei, heißt es einem der bei­den Gut­ach­ten, über wel­ches das „Han­dels­blatt” berichtet.

Gleich­wohl sehen die Stu­di­en Ver­bes­se­rungs­be­darf bei der Geld­wä­sche-Bekämp­fung. So sei­en Staats­an­walt­schaf­ten „offen­kun­dig per­so­nell unter­be­setzt und zu wenig spe­zia­li­siert”, heißt es in dem Gut­ach­ten. Zudem wür­den wegen „anspruchs­vol­ler Tat­be­stands­vor­aus­set­zun­gen” erwart­ba­re For­men der Geld­wä­sche „nicht fest­ge­stellt” und vie­le Ver­fah­ren „ein­ge­stellt”.

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