Ab Donnerstag sind gemäß Coronaschutzverordnung NRW private Veranstaltungen bei der kommunalen Ordnungsbehörde anzeigepflichtig.
Dies gilt, wenn sie mit mehr als fünfzig Personen in geschlossenen Räumen oder öffentlich zugänlich stattfinden. Darauf weist die Stadt Bonn hin. Die Anzeige der Veranstaltung soll mindestens drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn beim Ordnungsamt der Stadt Bonn eingehen. Die Regelung gilt für private Feiern ab fünfzig Teilnehmenden aus herausragendem Anlass im öffentlichen Raum, in angemieteten Räumen, Gast- oder Versammlungsstätten. Als zulässige Veranstaltungen gelten Jubiläen, Hochzeits‑, Tauf‑, runde Geburtstags- oder Abschlussfeiern. Weiterhin gilt eine Höchstgrenze von 150 Teilnehmenden. Die vorab einzureichende Gästeliste mit den entsprechenden Daten der Gäste soll der zuständigen Ordnungsbehörde sowie dem Gesundheitsamt ermöglichen, die Rückverfolgbarkeit der Teilnehmenden besser nachzuvollziehen.