Die Bundespolizei wirft der Deutsche Bahn AG vor, sie bei der Sicherung der Bahnhöfe zunehmend im Stich zu lassen.
Das geht aus der Begründung für ein neues Bundespolizeigesetz aus dem Innenministerium hervor, über die der „Spiegel” in seiner neuen Ausgabe berichtet. Das größte Problem: Die Bahn vermiete Flächen womöglich lieber an zahlende Kunden. für Bundespolizisten ließen sich deshalb immer schwerer Räume finden.
In dem Papier heißt es dazu: Die Deutsche Bahn AG und andere „Verkehrsbetreiber entziehen sich vermehrt ihrer gesetzlichen Verpflichtung, indem sie sich auf fehlende eigene Flächen berufen und die Unterbringung in Investorenbauten auf ihren Grundstücken anbieten”. Dort aber müsse die Bundespolizei die „marktübliche Gewerbemiete” zahlen.
Im schlimmsten Fall werde ein Bahnhof an einen Investor verkauft, der dann „der Bundespolizei kündigen” könne. Anders als die Bahn sei der neue Eigentümer nicht gezwungen, die Bundespolizei zu unterstützen.
Das neue Gesetz soll die Bahn verpflichten, der Bundespolizei genug Platz bereitzustellen und zwar „unentgeltlich”. Außerdem soll das Unternehmen Bahnhöfe so mit Digitalfunk aufrüsten, dass Polizei- und Rettungsdienste sich problemlos verständigen können. Laut der Gesetzesbegründung ist das bei 300 bis 400 Bahnhöfen noch nicht der Fall. Die Bahn habe angeblich „bislang eine Ausstattung verweigert”.
Die Deutsche Bahn AG verwies auf Anfrage auf eine Arbeitsgruppe mit der Bundespolizei, die „Raum für zusätzliche Bundespolizisten” und „bestmögliche Arbeitsbedingungen” schaffen wolle. Für den Digitalfunk investiere die Bahn 23 Millionen Euro, um 38 Bahnhöfe aufzurüsten, der Bund bis 2024 weitere 250 Millionen, um rund 340 Bahnhöfe und Tunnel auf den Stand der Technik zu bringen.