Bun­des­po­li­zei: Merk­blatt für Umgang mit Extre­mis­ten ausgegeben

Bundespolizei - Dienstgebäude - Schilder - Eingang Foto: Sicht auf ein Dienstgebäude der Bundespolizei, Urheber: dts Nachrichtenagentur

In einem „Mit­ar­bei­ter­brief” hat der Bun­des­po­li­zei­prä­si­dent rund 46.000 Bediens­te­te auf­ge­for­dert, sich gegen jede Form von Extre­mis­mus in der Orga­ni­sa­ti­on zu stellen.

Das berich­tet der „Spie­gel” in sei­ner neu­en Aus­ga­be. Auf­fäl­lig­kei­ten sei­en Vor­ge­setz­ten und einem geson­der­ten Refe­rat zu melden.

Ein ent­spre­chen­des Merk­blatt über den „Umgang mit Radi­ka­li­sie­rung und Extre­mis­mus” nen­ne dazu Indi­ka­to­ren, die auf­mer­ken las­sen soll­ten. Dazu gehör­ten eine „Ver­ro­hung der Spra­che”, Musik mit „gewalt­ver­herr­li­chen­den, ras­sis­ti­schen oder sons­ti­gen radi­ka­len Tex­ten” sowie die „Dif­fa­mie­rung Anders­den­ken­der”, heißt es in dem Merkblatt.

Auf­fäl­li­ge Beam­te soll­ten eine „for­ma­le Anspra­che” erhal­ten, die Dienst- und Fach­auf­sicht über sie inten­si­viert wer­den. „Hin­wei­se auf rechts­extre­mis­ti­sche Netz­wer­ke in der Bun­des­po­li­zei bestehen nicht”, heißt es in dem Mit­ar­bei­ter­brief, über den der „Spie­gel” berichtet.

Im Erhe­bungs­zeit­raum der letz­ten sie­ben Jah­re habe es gemes­sen am Per­so­nal­be­stand einen Anteil von unter 0,1 Pro­zent ent­spre­chen­der gemel­de­ter Ver­feh­lun­gen gegeben.

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