Coro­na-Schnell­tests: Für Pri­vat­haus­hal­te bald verfügbar

COVID-19 - Antigen Rapid Test Strip - Coronavirus - Schnelltest Foto: Schnelltest gegen das Coronavirus (Antigen Rapid Test Strip), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Bereits in den kom­men­den Tagen wer­den in Deutsch­land Coro­na-Schnell­tests zur Selbst­an­wen­dung ver­füg­bar sein.

„Die ers­ten in unse­rem Ver­band ver­tre­te­nen Her­stel­ler haben bereits das Prüf­ver­fah­ren für ein euro­pa­wei­tes CE-Kenn­zei­chen erfolg­reich durch­lau­fen und sind in Kür­ze lie­fer­fä­hig”, sag­te der Geschäfts­füh­rer des Ver­ban­des der Dia­gno­sti­ca-Indus­trie, Mar­tin Wal­ger, dem „Redak­ti­ons­netz­werk Deutsch­land” (Frei­tag­aus­ga­ben). Unab­hän­gig davon hal­te man aber natio­na­le Son­der­zu­las­sun­gen durch das zustän­di­ge Bun­des­in­sti­tut für Arz­nei­mit­tel und Medi­zin­pro­duk­te für not­wen­dig, sag­te Walger.

Es kom­me jetzt dar­auf an, dass das Bfarm ein „schnel­le­res und unbü­ro­kra­ti­sches Prüf­ver­fah­ren” eta­blie­re, for­der­te der Ver­bands­ver­tre­ter. Gesund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn hat­te vor weni­gen Tagen mit einer ver­än­der­ten Rechts­grund­la­ge für Medi­zin­pro­duk­te dafür gesorgt, dass Coro­na-Anti­gen­tests auch an Lai­en abge­ge­ben wer­den dür­fen. Ent­spre­chen­de Pro­duk­te sind aber bis­her noch nicht auf dem Markt. Die bis­her erhält­li­chen Schnell­tests dür­fen nur vom medi­zi­ni­schen Fach­per­so­nal ange­wen­det werden.

Damit die Tests in Deutsch­land ver­kauft wer­den dür­fen, ist wie bei allen Medi­zin­pro­duk­ten ein CE-Prüf­zei­chen nötig, das soge­nann­te „Benann­te Stel­len” ertei­len. Das sind TÜV und Dekra oder ande­re regis­trier­te Prüf­in­sti­tu­te. Die­ses Ver­fah­ren kann aller­dings Wochen oder gar Mona­te dau­ern. Als Aus­nah­me sieht das Gesetz aber auch eine Son­der­zu­las­sung durch das Bfarm vor, die dann aller­dings nur natio­nal und zeit­lich befris­tet gilt.

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