Im Dezember 2020 haben knapp 1,1 Millionen Personen Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII bezogen.
Das waren 1,3 Prozent mehr Leistungsempfänger als im Dezember 2019, teilte das Statistische Bundesamt am Mittwoch mit. 51,3 Prozent der Empfänger von Grundsicherung erhielten Grundsicherung im Alter. Das heißt, sie hatten die Altersgrenze nach dem SGB XII erreicht oder überschritten. Vor dem Jahr 1947 geborene Personen erreichten die Altersgrenze mit 65 Jahren; für 1947 und später Geborene wird die Altersgrenze seit dem Jahr 2012 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Im Dezember 2020 lag die Altersgrenze daher bei 65 Jahren und neun Monaten.
48,7 Prozent der Empfänger von Grundsicherung waren im Alter ab 18 Jahren bis unter die Altersgrenze, so die Statistiker weiter. Sie erhielten die Leistung aufgrund einer dauerhaft vollen Erwerbsminderung. Das bedeutet, sie konnten aufgrund einer Krankheit oder Behinderung für einen nicht absehbaren Zeitraum täglich keine drei Stunden unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein.