Deut­sche Bahn: Online-Erstat­tung bei Zug­ver­spä­tung angekündigt

Fahrgastinformation - Mund-Nase-Bedeckung - Hinweis - Deutsche Bahn - Bahnsteig Foto: Hinweis auf Maskenpflicht für Fahrgäste (Deutsche Bahn), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Ab dem 01. Juni 2021 sol­len Kun­den der Deut­schen Bahn bei Ver­spä­tun­gen einen Teil des Fahr­prei­ses auch online zurück­for­dern können.

Das kün­dig­te das Unter­neh­men am Mon­tag an. Vor­aus­set­zung ist ein online oder mobil gekauf­tes Ticket. Ein Vor­teil bei dem neu­en Ver­fah­ren sei, dass die meis­ten Daten vor­ein­ge­stellt sei­en, so die Bahn. Es müss­ten kei­ne Zug­num­mern mehr her­aus­ge­sucht oder Fahr­kar­ten ein­ge­reicht werden.

Bis­lang war es nötig, ein Fahr­gast­rech­te­for­mu­lar aus­zu­fül­len und zusam­men mit der Fahr­kar­te per Post an die Bahn zu schi­cken oder im Rei­se­zen­trum abzu­ge­ben. Die Nut­zung des bis­he­ri­gen ana­lo­gen For­mu­lars soll wei­ter­hin mög­lich sein.

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