Deut­sche Bahn: Zug­ver­bo­te gegen Mas­ken­ver­wei­ge­rer verhängt

Schaffner - Zugschaffner - Bahn - Deutsche Bahn - Zug - Bahnsteig - Bahnhof Foto: Ein Zugschaffner am Bahnsteig, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Deut­sche Bahn hat ers­te bun­des­wei­te Zug­ver­bo­te gegen Mas­ken­ver­wei­ge­rer verhängt.

„Die DB hat aktu­ell eine nied­ri­ge zwei­stel­li­ge Zahl Beför­de­rungs­aus­schlüs­se bezie­hungs­wei­se Haus­ver­bo­te ver­fügt”, sag­te eine Bahn-Spre­che­rin der „Welt am Sonn­tag”. Ende ver­gan­ge­nen Jah­res hat­te die Bahn ange­kün­digt, sol­che Beför­de­rungs­aus­schlüs­se aus­zu­spre­chen, wenn Pas­sa­gie­re wie­der­holt ohne Mas­ke in Zügen ange­trof­fen wer­den. Die nun ver­häng­ten Zug­ver­bo­te gel­ten für sechs Mona­te und bedeu­ten, dass die Mas­ken­ver­wei­ge­rer in die­ser Zeit nicht mit der Bahn im Regio­nal- oder Fern­ver­kehr rei­sen oder einen Bahn­hof betre­ten dürfen.

Ein sol­cher Beför­de­rungs­aus­schluss lässt sich im All­tag zwar nur schwer kon­trol­lie­ren, soll­ten die Betrof­fe­nen aber dabei erwischt wer­den, dass sie trotz des Ver­bots einen Zug nut­zen, kann die Bahn Anzei­ge wegen Haus­frie­dens­bruch erstat­ten. Den Mas­ken­ver­wei­ge­rern droht dann ein Straf­ver­fah­ren zusätz­lich zu einer Geld­bu­ße. Bis­lang hat die Bahn nach eige­nen Anga­ben noch kei­nen Ver­stoß gegen die Beför­de­rungs­aus­schlüs­se festgestellt.

Ver­hängt wur­den die Zug­ver­bo­te laut der „Welt am Sonn­tag” in beson­ders dras­ti­schen Fäl­len von Ver­stö­ßen gegen die Mas­ken­pflicht. Eini­ge der Betrof­fe­nen gehör­ten Ende Dezem­ber zu einer Grup­pe von Coro­na-Leug­nern, die sich bei Dres­den in einem Regio­nal­ex­press dabei film­ten, wie sie ohne Mas­ke ande­re Pas­sa­gie­re beläs­tig­ten. Das Video stell­ten sie im Anschluss ins Inter­net und lie­fer­ten der Deut­schen Bahn damit selbst das nöti­ge Beweis­ma­te­ri­al für den Beförderungsausschluss.

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