Das neue Jahr ist nicht mehr lange entfernt und wie jedes Jahr gibt es auch wieder viele Änderungen. Die wesentlichen Änderungen für das Jahr 2018 kann man hier nun kurz und knapp nachlesen.
Autos:
Alle Neuwagen ab dem 01. April 2018 müssen das sogenannte eCall-System implementiert haben. Mit diesem System wird automatisch der Notruf gewählt, sobald ein Unfall vom Auto registriert wurde.
Das elektronische Notrufsystem besteht aus einem GPS-Empfänger und einer Mobilfunk-Einheit, sodass die Notrufzentrale die genauen Standort-Daten des Fahrzeuges haben.
Bundesnetzagentur:
Die Bundesnetzagentur hat beschlossen, dass die Provider eine kostenfreie Anfrage vor dem eigentlichen Anruf zwischenschalten müssen, sofern man ins Ausland anruft. Die Ansage soll dann mitteilen, wie teuer das Gespräch sein wird.
Das soll sogenannte Ping-Calls von ausländischen Rufnummern verringern, da nun der Anrufer vorher mitgeteilt bekommt, wie teuer ihn der Anruf kommen wird, wenn man nicht auflegt. Das soll bis zum 15. Januar umgesetzt werden.
Deutsche Bahn:
Ein sogenannter Alkoholverbot im Zug soll ab sofort gelten. Zunächst soll es eine Einführungsphase in Regional-Zügen in Norddeutschland geben, wo die Fahrgäste auf das Verbot aufmerksam gemacht werden sollen.
Im späteren Verlauf wird man strenger handeln und sogar Bußgelder verhängen, sollte man sich nicht daran halten. Wie hoch die Strafe sein wird, ist derzeit noch unklar. Man geht zudem auch davon aus, dass ab 2019 das Verbot bundesweit ausgeweitet werden soll.
Geldschein:
Die EU-Bürger verlieren nach und nach den größten Euroschein, nämlich der 500 Euro-Schein. Die Europäische Zentralbank stoppt die Produktion des Scheines, sodass der Schein nach und nach verschwinden soll. Ende 2018 soll er zudem auch nicht mehr ausgegeben werden, beispielsweise von einer Bank.
Das soll dazu dienen, dass „illegale Geschäfte” verringert werden sollen, da man hier nun mit mehreren Geldscheinen hantieren muss und somit umständlicher wird. Auf Online-Zahlungen per Banküberweisung kann man bei solchen Geschäften kaum ausweichen, da hier die Transaktion letztendlich verfolgt werden kann.
Kindergeld:
Das Kindergeld steigt im neuen Jahr um zwei Euro im Monat. Somit erhalten die ersten zwei Kinder, die Kindergeld-berechtigt sind nicht mehr 192 Euro im Monat, sondern 194 Euro monatlich. Für das dritte Kind sind es dann 200 Euro, statt zuvor 198 Euro im Monat und ab dem dritten Kind sind es dann 225 Euro im Monat, statt wie zuvor 223 Euro monatlich.
Außerdem kann man nur noch für die letzten sechs Monaten rückwirkend Kindergeld beantragen, sofern man in dieser Zeit Kindergeld-berechtigt war, aber kein Antrag auf Kindergeld gestellt hatte. Zuvor konnte man dies für die letzten drei Jahre. Das soll Missbräuche verhindern.
Onlinebanking:
Die europäische Banken sollen verstärkt auf einheitliche Richtlinien handeln. Somit erhalten nach und nach alle Kunden einer Bank die neuen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die meist per Post versendet werden, aber auch online im Onlinebanking abgerufen werden kann (je nach Bank).
Zudem haftet die Bank bei einem Missbrauch der Onlinebanking-Daten, womit das eigene Geld entwendet wurde, nur noch bis 50 Euro.
Streaming:
Auf europäischer Ebene soll bei den Streaming-Dienste das sogenannte Geo-Blocking entfallen. Besitzt man beispielsweise ein Netflix-Abonnement, kann bekanntlich nur im Inland die Inhalte konsumieren.
Ab dem 20. März sind solche Dienste aber angewiesen, den Kunden innerhalb Europas den Zugang nicht zu verhindern, sodass man auch beispielsweise im Ausland die Filme und Serien von Netflix ansehen kann. Das beschränkt sich aber jedoch nur auf kurzzeitige Aufenthalte im EU-Ausland. Dafür darf keine zusätzliche Gebühr verlangt werden.
Zahlungsgebühren:
Wenn man mal online öfters einkauft, wird sicherlich mal auf einem Händler gestoßen sein, wo eine zusätzliche Gebühr für die Zahlung verwendet wird. Solche Gebühren sollen nun ab dem 13. Januar entfallen.
Die Gebühren sind meistens immer auf Zahlungen mit einer Kreditkarte, aber auch mit PayPal fällig gewesen. Auch die zusätzliche Gebühr für Nachname müssen ab dem oben genannten Datum wegfallen.