DPolG: Poli­zis­ten wol­len Zugang zu Impf­da­ten des RKI

Impfpass - Impfausweis - Impfungen - COVID-19 - Coronavirus - Comirnaty - Februar 2021 - Bonn Foto: Impfausweis mit aktueller Impfung gegen das Coronavirus (Bonn), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Deut­sche Poli­zei­ge­werk­schaft for­dert für Poli­zis­ten den Zugang auf die Impf-Daten­bank des Robert-Koch-Instituts.

Der DPolG-Vor­sit­zen­de Rai­ner Wendt sag­te der „Neu­en Osna­brü­cker Zei­tung”: „Impf­päs­se oder ande­re Impf­be­schei­ni­gun­gen sind alles ande­re als fäl­schungs­si­cher. Für die Poli­zei ist eine Fäl­schung auf dem Papier aber äußerst schwer zu erken­nen, wenn sie nicht all­zu plump ist”. Poli­zis­ten, Grenz­be­am­te und kom­mu­na­le Ord­nungs­kräf­te müss­ten des­halb Zugriff auf die digi­ta­len Infor­ma­tio­nen des RKI bekommen.

Bis­lang wer­den die­se nur anony­mi­siert von den Impf­stel­len gemel­det, das soll­te sich jetzt ändern, for­dert die DPolG. Wendt sag­te: „Die Daten müss­ten dem RKI kom­plett, also mit Namen, Per­so­nal­da­ten und Impf­da­tum über­mit­telt und dort auch abruf­bar gespei­chert wer­den. Dann kön­nen sie den Kon­troll­be­hör­den für einen Über­gangs­zeit­raum online zugäng­lich gemacht wer­den, damit die Ein­satz­kräf­te vor Ort direkt abfra­gen kön­nen, ob tat­säch­lich der erfor­der­li­che Impf­sta­tus vorliegt”.

Die Poli­zei­ge­werk­schaft kri­ti­siert, dass die Poli­tik Erleich­te­run­gen für geimpf­te Per­so­nen beschließt, obwohl die Kon­trol­le der­zeit kaum mög­lich sei – das sei nicht nur bei der Ein­rei­se an der Gren­ze ein Pro­blem: „Das könn­te auch bei grö­ße­ren Zusam­men­künf­ten schief­ge­hen”, warn­te Wendt und sag­te: „Ord­nungs­be­hör­den oder Poli­zei wer­den auf neu­es Kon­flikt­po­ten­zi­al tref­fen, Aus­ein­an­der­set­zun­gen sind vorprogrammiert”.

Für voll­stän­dig Geimpf­te sind seit eini­gen Tagen bun­des­weit bestimm­te Coro­na-Beschrän­kun­gen weg­ge­fal­len, so sind sie von bestimm­ten Kon­takt­be­schrän­kun­gen und nächt­li­chen Aus­gangs­sper­ren aus­ge­nom­men. Außer­dem ist für sie der Urlaub ein­fa­cher: Geimpf­te müs­sen nach der Ein­rei­se nicht mehr in Qua­ran­tä­ne – außer, wenn sie aus einem Virus­va­ri­an­ten­ge­biet kommen.

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