Im Rahmen einer Grenzkontrolle hat die Bundespolizei am vergangenen Wochenende am Düsseldorfer Flughafen Geldstrafen von insgesamt über 3.552 Euro eingezogen.
Bei der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrolle verschiedener Flüge wurden am Wochenende durch die Bundespolizei mehrere Personen festgestellt, die zur Festnahme ausgeschrieben waren. Aufgrund diverser Delikte wurden die Betroffenen insgesamt zu einer Geldstrafe von 3.552,05 Euro verurteilt, die sie alle bei der Bundespolizei beglichen.
Trunkenheit am Steuer:
Ebenso bei der Einreisekontrolle aus Abu Dhabi wurde ein 32-Jähriger festgestellt, der von der Staatsanwaltschaft Berlin wegen Trunkenheit im Verkehr verurteilt wurde. Der niederländische Staatsangehörige konnte die Freiheitsstrafe von 40 Tagen abwenden, in dem er die Geldstrafe in Höhe von 2.255 Euro bei der Bundespolizei beglich.
Verstoß gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz:
Ein 52-Jähriger wurde bei der Einreisekontrolle aus Pristina festgestellt, weil die Staatsanwaltschaft Braunschweig den Mann zur Festnahme wegen Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG) ausgeschrieben hatte. Der Deutsche konnte die gesamte Geldstrafe in Höhe von 154 Euro aufbringen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe von zwei Tagen umgehen.
Bei der Ausreisekontrolle nach Moskau wurde ein 53-Jähriger festgenommen, der von der Staatsanwaltschaft Detmold wegen Verstoßes gegen das OwiG zur Festnahme ausgeschrieben war. Der Deutsche konnte die Geldstrafe in Höhe von 91,05 Euro aufbringen, so dass er nicht die nächsten drei Tage in Erzwingungshaft in der Justizvollzugsanstalt verbringen muss.
Verstoß gegen das Waffengesetz:
Des Weiteren wurde ein 28-Jähriger im Rahmen der Ausreisekontrolle nach Hurghada kontrolliert. Dabei wurde der Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Essen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz festgestellt. Der Deutsche konnte die Freiheitsstrafe von 90 Tagen umgehen, indem er die Geldstrafe in Höhe von 1.052,- Euro bezahlte.
Alle betroffenen Männer konnten ihre Weiterreise fortsetzen.