Köln: Erst­mals Schmer­zens­geld­kla­ge wegen Miss­brauch gegen Erzbistum

Kölner Dom - Römisch-Katholische Kirche - Patrozinium Apostels Petrus - Kathedrale - Kirchenprovinz Köln - Köln-Altstadt-Nord/Innenstadt Foto: Sicht auf den Kölner Dom aus der Ferne (Köln-Altstadt), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Im Zuge des schon seit Jah­ren schwe­len­den Miss­brauchs­skan­dals gibt es jetzt erst­mals eine Schmer­zens­geld­kla­ge gegen das Erz­bis­tum Köln.

Ein Klä­ger, der als Kind zehn Jah­re lang von einem Pries­ter miss­braucht wur­de, for­dert 800.000 Euro, berich­tet der WDR. Der Vor­wurf: Die Ver­ant­wort­li­chen hät­ten den Miss­brauch ver­hin­dern kön­nen. Laut Klä­ger­sei­te soll die Beweis­la­ge angeb­lich ein­deu­tig sein. Der Täter habe die Taten vor sei­nem Tod zuge­ge­ben: schwe­rer Miss­brauch in min­des­tens 320 Fäl­len. Dass eine Kla­ge mög­lich sei, obwohl der Täter ver­stor­ben und die Taten eigent­lich ver­jährt sind, begrün­det der Anwalt des Klä­gers mit der soge­nann­ten Amts­haf­tung der Kir­che als öffent­lich-recht­li­che Insti­tu­ti­on – so steht es auch in der Klageschrift.

Die wird am Frei­tag beim Land­ge­richt Köln ein­ge­reicht. Das Erz­bis­tum teil­te mit, dass der Täter 40 Jah­re nach den Taten bestraft wor­den sei und dass man 2021 per Auf­ruf nach wei­te­ren Betrof­fe­nen gesucht habe, wie der WDR wei­ter berich­tet. Der Aus­gang die­ses Recht­streits könn­te zum Prä­ze­denz­fall für wei­te­re Betrof­fe­ne von sexua­li­sier­ter Gewalt werden.

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