EuGH: Deut­sches Gesetz zur Vor­rats­da­ten­spei­che­rung gekippt worden

Europäischer Gerichtshof - Cour de justice de l'Union europeenne - Boulevard Konrad Adenauer - Luxemburg Foto: Europäischer Gerichtshof am Boulevard Konrad Adenauer (Luxemburg), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die bereits seit 2017 aus­ge­setz­te deut­sche Rege­lung zur Vor­rats­da­ten­spei­che­rung ist nicht mit euro­päi­schem Recht vereinbar.

Der Euro­päi­sche Gerichts­hof in Luxem­burg folg­te am Diens­tag sei­ner Linie, wonach eine anlass­lo­se Vor­rats­da­ten­spei­che­rung nicht erlaubt ist. Kon­kret ging es in dem Ver­fah­ren um die Kla­gen von zwei Inter­net­dienst­an­bie­tern gegen die Daten­spei­cher­pflicht. Das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt in Leip­zig hat­te in der Fra­ge den EuGH eingeschaltet.

Die Luxem­bur­ger Rich­ter hat­ten in der Ver­gan­gen­heit schon meh­re­re Urtei­le zur Vor­rats­da­ten­spei­che­rung in ver­schie­de­nen Län­dern gespro­chen. Die Rechts­auf­fas­sung war dabei stets, dass EU-Staa­ten Kom­mu­ni­ka­ti­ons­dienst­leis­ter nicht zu einer flä­chen­de­cken­den und pau­scha­len Spei­che­rung von Inter­net- und Tele­fon-Ver­bin­dungs­da­ten ver­pflich­ten dür­fen. Gewis­se Aus­nah­men hat­te der Gerichts­hof in der Ver­gan­gen­heit aber bereits zuge­las­sen, wie zum Bei­spiel die Beschrän­kung auf bestimm­te Per­so­nen­grup­pen oder Orte. Auch ein vor­über­ge­hen­des Spei­chern, wenn es um eine Bedro­hung der natio­na­len Sicher­heit geht, ist laut EuGH mög­lich. Zudem wäre eine Spei­che­rung der IP-Adres­sen von Inter­net­nut­zern unter Umstän­den möglich.

Das Urteil vom Diens­tag dürf­te noch für Streit in der Ampel­ko­ali­ti­on sor­gen. Wäh­rend sich Bun­des­in­nen­mi­nis­te­rin Nan­cy Fae­ser (SPD) für ein enger gefass­tes Gesetz zur Vor­rats­da­ten­spei­che­rung aus­spricht, ist die FDP strikt dage­gen. Auch die Grü­nen hat­ten sich bereits ableh­nend geäußert.

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