Hanau: Mehr als eine Mil­li­on Euro Staats­hil­fe nach Anschlag

Hanau-Attentat - Februar 2020 - Sky - Midnight Shisha Bar Lounge - tipwin - Hessen - Hanau Foto: Attentat am Februar 2020 auf die Shisha-Bar Midnight in Hessen (Hanau), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Nach dem Anschlag von Hanau haben die Hin­ter­blie­be­nen von der Bun­des­re­gie­rung mehr als eine Mil­li­on Euro an staat­li­cher Hil­fe erhalten.

An Ange­hö­ri­ge der Opfer des Anschlags vom 19. Febru­ar sei­en bis­lang ins­ge­samt 1,09 Mil­lio­nen Euro an Här­tel­eis­tun­gen aus­ge­zahlt wor­den, berich­ten die Zei­tun­gen der Fun­ke-Medi­en­grup­pe (Mon­tags­aus­ga­ben) unter Beru­fung auf das Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­um. Der Täter von Hanau hat­te in zwei Shi­sha-Bars neun Men­schen mit aus­län­di­schen Wur­zeln erschossen.

Danach hat­te er sei­ne Mut­ter und sich selbst getö­tet. Für welt­wei­tes Ent­set­zen hat­te auch der Ter­ror­an­schlag von Hal­le (Saa­le) im Okto­ber ver­gan­ge­nen Jah­res gesorgt. Ein bewaff­ne­ter Rechts­extre­mist hat­te am jüdi­schen Fei­er­tag Jom Kip­pur ver­sucht, in die Syn­ago­ge von Hal­le ein­zu­drin­gen, um dort ver­sam­mel­te Juden zu töten.

Weil er die mas­si­ve Ein­gangs­tür aus Holz nicht durch­bre­chen konn­te, hat­te er auf der Stra­ße vor der Syn­ago­ge eine Fuß­gän­ge­rin und spä­ter einen jun­gen Mann in einem Döner-Imbiss erschos­sen. „An die Hin­ter­blie­be­nen der Opfer des Anschlags in Hal­le wur­den bis­lang Ange­hö­ri­gen-Här­tel­eis­tun­gen von ins­ge­samt 105.000 Euro aus­be­zahlt”, sag­te ein Spre­cher des Jus­tiz­mi­nis­te­ri­ums den Funke-Zeitungen.

Här­tel­eis­tun­gen für Opfer ter­ro­ris­ti­scher und extre­mis­ti­scher Über­grif­fe und Anschlä­ge wer­den auf Antrag vom Bun­des­amt für Jus­tiz (BfJ) bewil­ligt. Dabei unter­schei­det die Behör­de zwi­schen rechts­extre­mis­ti­schen, sons­ti­gen extre­mis­ti­schen Fäl­len sowie ter­ro­ris­ti­schen Straf­ta­ten. Bis zum Jahr 2010 gab es staat­li­che Här­tel­eis­tun­gen nur für Opfer von Rechts­extre­mis­mus, seit­dem wer­den die Leis­tun­gen „unab­hän­gig von der Moti­va­ti­on des Extre­mis­mus gewährt”.

Seit 2011 wur­den 668 Anträ­ge von Ange­hö­ri­gen und Opfern rechts­extre­mis­ti­scher Straf­ta­ten bewil­ligt. Im Bereich sons­ti­ger Extre­mis­mus waren es 34 Anträ­ge. An alle Betrof­fe­nen wur­den zwi­schen 2011 und 2020 ins­ge­samt rund 7,7 Mil­lio­nen Euro gezahlt. Opfer und Hin­ter­blie­be­ne von ter­ro­ris­ti­schen Straf­ta­ten stell­ten in den ver­gan­ge­nen zehn Jah­ren ins­ge­samt 518 Anträ­ge bei der Bun­des­re­gie­rung auf Aus­zah­lung einer Härteleistung.

Bewil­ligt wur­den 451, davon betra­fen 278 Anträ­ge Taten im Aus­land und 173 Taten im Inland. Aus­ge­zahlt wur­den seit 2011 ins­ge­samt 9,3 Mil­lio­nen Euro. Tre­ten Opfer ihre pri­va­ten zivil­recht­li­chen Scha­dens­er­satz­an­sprü­che an den Staat ab, ver­sucht die Bun­des­re­gie­rung, sich bei Tätern das Geld für Här­tel­eis­tun­gen zurück­zu­ho­len, falls Ver­mö­gen vor­han­den ist.

In den ver­gan­ge­nen zehn Jah­ren konn­te das Bun­des­amt für Jus­tiz ins­ge­samt 637.000 Euro ein­trei­ben. 2018 waren die Här­tel­eis­tun­gen rück­wir­kend erhöht wor­den, was auch Betrof­fe­nen etwa des Ter­ror­an­schlags auf den Weih­nachts­markt am Ber­li­ner Breit­scheid­platz und den Fami­li­en der Opfer der rech­ten NSU-Ter­ror­grup­pe zugu­te kommt. Ehe- und Lebens­part­ner, Kin­der und Eltern eines durch einen Ter­ror­an­schlag oder durch einen extre­mis­ti­schen Über­griff Getö­te­ten erhal­ten nun 30.000 Euro als Här­tel­eis­tung, Geschwis­ter jeweils 15.000 Euro. Dane­ben gibt es noch Pau­scha­len für Unter­halt oder beruf­li­che Nach­tei­le auf­grund einer Straftat.