Isla­mis­ten: 79 wer­den aus deut­schen Gefäng­nis­sen entlassen

Stacheldraht - Schutzmauer - Gefängnis - Justizvollzugsanstalt Foto: Sicht auf eine Schutzmauer mit Stacheldraht (Gefängnis), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Zwi­schen Janu­ar die­ses Jah­res und Ende des nächs­ten Jah­res wer­den vor­aus­sicht­lich 79 Isla­mis­ten aus deut­schen Gefäng­nis­sen entlassen.

Dar­un­ter sind 34 Beschul­dig­te und Ver­ur­teil­te ter­ro­ris­ti­scher und ande­rer isla­mis­ti­scher Straf­ta­ten sowie 45 Beschul­dig­te und Ver­ur­teil­te ande­rer Straf­ta­ten, die als Isla­mis­ten gel­ten oder ver­däch­tigt wer­den. Das geht aus einer Ant­wort der Bun­des­re­gie­rung auf eine Klei­ne Anfra­ge der Uni­ons­frak­ti­on im Bun­des­tag her­vor, über die die „Welt” in ihrer Mitt­woch­aus­ga­be berich­tet. Unter den frei­ge­las­se­nen Häft­lin­gen sind auch IS-Kämpfer.

Laut Bun­des­re­gie­rung waren zu Beginn die­ses Jah­res zwölf Per­so­nen in Deutsch­land inhaf­tiert, die an Kampf­hand­lun­gen des Isla­mi­schen Staa­tes teil­ge­nom­men haben, im Umgang mit Waf­fen aus­ge­bil­det wur­den, Anschlä­ge für den IS ver­übt oder vor­be­rei­tet haben oder im Umgang mit Spreng­stoff aus­ge­bil­det wur­den. Davon wur­den seit dem 1. Janu­ar 2022 zwei Per­so­nen nach Ver­bü­ßung ihrer Stra­fe aus der Haft ent­las­sen, bis zum 31. Dezem­ber 2023 wer­den vor­aus­sicht­lich drei wei­te­re Per­so­nen aus die­ser Grup­pe entlassen.

Aus der Ant­wort auf die Klei­ne Anfra­ge geht wei­ter her­vor, dass seit Beginn die­ses Jah­res zwölf Per­so­nen aus dem isla­mis­ti­schen Spek­trum in ihr Her­kunfts­land abge­scho­ben wur­den. Der innen­po­li­ti­sche Spre­cher der Uni­ons-Bun­des­tags­frak­ti­on, Alex­an­der Throm, sag­te der „Welt”: „Wir for­dern die Bun­des­re­gie­rung auf, unver­züg­lich Maß­nah­men zu ergrei­fen, um isla­mis­ti­sche Gefähr­der nach ihrer Haft­ent­las­sung so gut wie mög­lich zu kon­trol­lie­ren”. Die bevor­ste­hen­den Ent­las­sun­gen stell­ten ein „nicht uner­heb­li­ches Sicher­heits­ri­si­ko dar”, sag­te der CDU-Poli­ti­ker wei­ter. „Die Ampel-Regie­rung muss gegen die­se ticken­den Zeit­bom­ben auch die nach­träg­li­che Siche­rungs­ver­wah­rung für Straf­tä­ter, die sich wäh­rend ihrer Haft­zeit wei­ter radi­ka­li­siert haben, ein­füh­ren”. CDU-Innen­po­li­ti­ker Throm for­der­te wei­ter: „Zudem muss das Instru­ment der Prä­ven­tiv­haft zeit­lich auf eine Höchst­dau­er von einem Monat mit Ver­län­ge­rungs­mög­lich­keit auf zwei Mona­te aus­ge­wei­tet werden”.

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