Kassenärzte-Chef Andreas Gassen sieht die Gesundheitsämter in der Pflicht, die Abrechnungen der kostenlosen Bürgertests vor Ort zu kontrollieren.
„Die fachliche Kontrolle, wer solche Bürgertests durchführen kann und ob diese Tests auch korrekt durchgeführt werden, obliegt den Gesundheitsämtern”, sagte Gassen der „Rheinischen Post” (Montagsausgabe). „Die Kassenärztlichen Vereinigungen nehmen einzig gemäß der entsprechenden Verordnung des Bundes die monatlichen Meldungen der entstandenen Kosten der registrierten Testanbieter entgegen”, so der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
Überprüfen könnten sie ausschließlich formale Aspekte. „Mehr ist nicht möglich, da die übermittelten Angaben der Anbieter keinen Bezug zu getesteten Personen aus Datenschutz-Gründen aufweisen dürfen”.